Heute wird gefeiert, morgen gilt Feiertagsruhe: Warum Halloween-Partys in Bayern in der Nacht zum 1. November besonderen Regeln unterliegen.
Ingolstadt – Gruselige Kostüme, geschnitzte Kürbisse und Kinder auf Süßigkeitensuche: Am heutigen Samstag, 31. Oktober, wird auch in Ingolstadt Halloween gefeiert. Doch während vielerorts Partys stattfinden, beginnt wenige Stunden später ein besonders geschützter Feiertag. Am Sonntag, 1. November, ist Allerheiligen. Und damit gelten in Bayern besondere gesetzliche Einschränkungen.
Ab 2 Uhr gelten besondere Regeln
Allerheiligen gehört in Bayern zu den sogenannten stillen Tagen. Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz beginnt der besondere Schutz am 1. November um 2 Uhr nachts und endet um Mitternacht. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind in dieser Zeit nur erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter des Feiertags entsprechen.
Für Halloween-Partys bedeutet das: Öffentliche Tanzveranstaltungen und ausgelassene Feiern dürfen ab 2 Uhr grundsätzlich nicht unverändert fortgesetzt werden. Entscheidend ist der Charakter der Veranstaltung. Ein pauschales Musikverbot besteht an Allerheiligen dagegen nicht. Private Feiern unterliegen nicht automatisch denselben Einschränkungen, müssen aber weiterhin die geltenden Lärmschutzbestimmungen beachten.
Halloween ist kein gesetzlicher Feiertag
Der 31. Oktober ist in Bayern kein gesetzlicher Feiertag. Anders ist das am 1. November: Allerheiligen gilt im gesamten Freistaat als gesetzlicher Feiertag. In diesem Jahr fällt er auf einen Sonntag.
Während Halloween vor allem mit Kostümen, Süßigkeiten und Gruselpartys verbunden ist, steht Allerheiligen traditionell im Zeichen des Gedenkens. Viele Menschen besuchen die Friedhöfe, schmücken Gräber und erinnern an verstorbene Angehörige.
Rücksicht zwischen Feiern und Gedenken
Damit treffen an diesem Wochenende zwei unterschiedliche Traditionen aufeinander: das ausgelassene Halloween-Treiben und die Ruhe des christlichen Feiertags. Für Veranstalter ist deshalb besonders die Grenze um 2 Uhr wichtig. Für alle anderen gilt vor allem, beim Feiern Rücksicht auf Nachbarn und die Feiertagsruhe zu nehmen.
