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Eichstätt – Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt zu Silvester

Da das Jahresende und damit auch die Silvester-Feierlichkeiten immer näher rücken, möchte die Stadt Eichstätt auf die geltenden Regelungen rund um Feuerwerkskörper aufmerksam machen. Nach den Bestimmungen der 1. Sprengstoffverordnung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden (von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben). In […]