Was erlaubt ist und was nicht – die Corona-Regeln zu Weihnachten und Silvester
Grundsätzlich gilt der Lockdown vorerst bis zum 10. Januar. Das bedeutet allgemein strenge Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet), Ausgangsbeschränkungen sowie Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Für Weihnachten hat der Freistaat die Kontaktbeschränkungen gelockert, um den Familien eine gemeinsame Feier zu ermöglichen. Von Heiligabend bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag darf der eigene Hausstand mit bis zu […]