Keine Ausnahme von der Ausgangssperre für Religionsausübung
Eine Teilnahme an Gottesdiensten und sonstigen religiösen Zusammenkünften stellt keinen Grund für eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre dar, darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium jetzt hingewiesen. Dies gelte, wie bereits an Weihnachten und Ostern auch für den nun beginnenden muslimischen Fastenmonat Ramadan. Auch hierfür können aufgrund der Rechtslage und bei Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und […]