Gesundheitsministerium passt Auslegung zu Verkaufssortiment an
Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg ein Verkaufsverbot von Teilsortimenten eines Supermarktes gekippt hat, hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun seine Auslegung des § 12 Abs. 1 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Nach den aktualisierten FAQ-Corona-Wirtschaft des Ministeriums dürfen Lebensmittelhandel und Drogerien wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen, die Beschränkung auf Waren des täglichen Bedarfs wurde aufgehoben und die Pflicht zur […]