Schwerbehinderte Menschen beschäftigen – Unternehmen müssen bis zum 31. März 2023 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden
Schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2023 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert […]