Indoor Sport bis Ende November verboten
Aufgrund der neuen Verordnung zur Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. November 2020 (siehe unten) ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ab 13. November 2020 untersagt. Diese Untersagung gilt nun auch für vereinseigene Indoor-Sportstätten. Für die Nutzung städtischer Sportstätten ergeben sich dadurch keine neuerlichen Änderungen. Eine […]