Aktuelles zur Grundsteuerreform
Ab dem 01.01.2025 gilt auch für Bayern ein neues Grundsteuerrecht. Der Wert eines Grundstücks spielt dann für die Berechnung der Grundsteuer keine Rolle mehr, diese richtet sich vielmehr nach der Grundstücksgröße, den Gebäudeflächen und der Nutzung. Da die bisherigen Hebesätze zum 31.12.2024 automatisch ihre Gültigkeit verlieren, wurden diese für das Jahr 2025 durch den Stadtrat […]