Die neue Grundsteuer in Bayern
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, hat der Bayerische Landtag im November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Ab 2025 spielt der Wert eines Grundstücks für die Berechnung der Grundsteuer keine Rolle mehr, diese richtet sich vielmehr nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäuden. Um die […]