Corona Regeln: Was gilt jetzt im Sport?
Für die Nutzung städtischer Sportstätten gelten nach der neuen Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2021 folgende Regelungen Die Regelungen für den Outdoor Sport richten sich nach den Inzidenzwerten: 1. bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt (Ausnahme: kontaktfreien Sport unter freiem […]