Kein Golf auf den städtischen Bezirkssportanlagen
Das städtische Sportamt weist darauf hin, dass die Bayerische Staatsregierung ab dem 11. Mai 2020 wieder das Ausüben diverser Individualsportarten im Freien erlaubt hat, z.B. Leichtathletik, Tennis, Golf. Diese Lockerung der Bedingungen führt auch zu einer teilweisen Öffnung der städtischen Bezirkssportanlagen für die dort eingewiesenen Vereine (nicht für die Öffentlichkeit!) zur Wiederaufnahme deren Trainings unter […]