Schwerbehinderte Menschen beschäftigen – Meldepflicht für Betriebe bis 31. März
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2021 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert […]