Maskenpflicht: Behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen
Sind Menschen aufgrund einer physischen oder psychischen Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müssen diese keine Sanktionierung befürchten und dürfen auch dort, wo aufgrund der Corona-Pandemie ein MNS vorgeschrieben ist, darauf verzichten. Auf diese Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates weist die städtische Behindertenbeauftragte Inge Braun hin. Entsprechende Einschränkungen sind […]