Heckenschnitt versus Artenschutz
In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Konflikten bei Schnittmaßnahmen an Bäumen, Hecken, Sträuchern und Rankpflanzen mit dem Artenschutz. Grundsätzlich gilt nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, […]