Bei Versammlungen Hygieneregeln einhalten – „Hygienespaziergänge“ können teuer werden
Mit der Veröffentlichung der 4. Infektionsschutzverordnung wurden die Verbote für Versammlungen deutlich gelockert. Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen sind zwar weiterhin grundsätzlich landesweit untersagt – soweit es infektionsschutzrechtlich vertretbar ist- , können aber durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Dazu teilt die Stadt Ingolstadt mit: Wie die Berichterstattung aus verschiedenen bayerischen Großstädten zeigt, wurde dies […]