Fünfmal unter 50: Corona-Lockerungen ab Samstag
Die Stadt Ingolstadt gibt auf der Grundlage der 13. BayIfSMV, § 3 Nr. 2 und Nr. 3 und § 30 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 65 der Zuständigkeitsverordnung und Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes amtlich bekannt: Fünfmalige Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50. Das Robert-Koch-Institut weist […]