Schanzer-Weg macht sich bezahlt: 245.000 Euro aus dem Fördertopf
Grund zur Freude für den FC 04: Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die Berechnungen zum Nachwuchsfördertopf 3. Liga für die Saison 2019/2020 abgeschlossen. Am stärksten partizipiert in diesem Jahr der MSV Duisburg, an den 348.000 Euro ausgeschüttet werden. Die Schanzer belegen den 4. Platz im Nachwuchsranking und freuen sich daher über 245.000 Euro als Belohnung für starke Nachwuchsarbeit.
Florian Zehe, technischer Direktor beim FCI: „Zuletzt haben wir doch einige Rückschläge verkraften müssen, umso erfreulicher ist die Nachricht, dass sich der Weg der Schanzer, konsequent auf den eigenen Nachwuchs zu setzen, im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt macht. Einziger Wermutstropfen bleibt, dass unsere Jungprofis Justin Butler und Jalen Hawkins in der Wertung nicht mehr berücksichtigt werden konnten.“ Beide entstammen ebenfalls dem NLZ der Schanzer, sie wurden in der vergangenen Spielzeit aber außerhalb des für die Berechnung gewerteten Zeitraums eingesetzt.
Insgesamt werden aus dem Topf pro Saison 2,95 Millionen Euro brutto zur Belohnung und Stärkung der Nachwuchsförderung an die Drittligisten ausgezahlt. 19 Klubs dürfen sich in diesem Jahr darüber freuen. Einzig der FC Bayern München geht leer aus, da zweite Mannschaften von Lizenzvereinen am Nachwuchsfördertopf 3. Liga – wie auch an der zentralen TV-Vermarktung und dem Financial Fairplay-Topf – nicht partizipieren. Die Spanne der Fördersummen bewegt sich für die Saison 2019/2020 zwischen 32.000 und 348.000 Euro. Im Schnitt sind es 155.000 Euro (brutto) pro Klub. Eine vollständige Veröffentlichung der Liste, wie sich die Gesamtsumme auf die einzelnen Drittligisten verteilt, ist auf mehrheitlichen Wunsch der Klubs und auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der Managertagung der 3. Liga von Juli 2019 erneut nicht vorgesehen.
Die Klubs haben die Ergebnisse erhalten und im Rahmen der offiziellen Frist keine Widersprüche gegen die Abschlussberechnung eingelegt. Die Fördergelder werden nach Vorlage der notwendigen Unterlagen durch die Vereine bis spätestens 30. September vom DFB ausgezahlt. Die Zuschüsse dürfen aus rechtlichen Gründen ausschließlich in den gemeinnützigen Bereich der Vereine fließen, die Mittelverwendung ist zweckgebunden an die Nachwuchsförderung. Dies ist von den Klubs entsprechend nachzuweisen.
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