Nach Kennzeichenmissbrauch Weiterfahrt unterbunden

Blaulicht

Am 28.10.26 wurde um 22:10 Uhr ein 34 jähriger Deutscher aus Mainburg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Sein Pkw war nicht herkömmlich amtlich Zugelassen. Stattdessen waren rote Händlerkennzeichen angebracht. Mit diesen Kennzeichen können beispielsweise Kfz-Händler oder Kfz-Werkstätten, Probe- Prüfungs- oder Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen durchführen. Der hier kontrollierte Verkehrsteilnehmer nutzte hingegen das Kennzeichen um damit in die Arbeit zu fahren. Somit lag die beschriebene Zweckbindung nicht vor, womit der Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs vorliegt. Die Kennzeichen wurden daher sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Zusätzlich wird sich der Eigentümer rechtfertigen müssen, wie der 34jährige zu den Kennzeichen kam.

Pressemitteilung Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt

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