Anzeige

Folgemeldung zum Tötungsdelikt vom 05.12.2025 in Ingolstadt

Polizei Ingolstadt
  • Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen
  • Ermittlungen gegen die beiden Söhne
  • Zeugenaufruf und Einrichtung eines Upload-Portals

Am Sonntag, 07.12.2025, erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt durch den zuständigen Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags der 45-jährigen ehemaligen Ehefrau des Beschuldigten gegen den insoweit dringend tatverdächtigen 49-jährigen Beschuldigten. Dieser Haftbefehl wurde dem Tatverdächtigen noch im Klinikum Ingolstadt eröffnet; wegen der weiterhin erforderlichen medizinischen Behandlung wird er zunächst nicht in die JVA verbracht, sondern vor Ort bewacht. Sein Gesundheitszustand ist stabil. Das Motiv für die Tat und die Umstände, die zu der Eskalation führten, sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Gegen die beiden Söhne des Beschuldigten und der Geschädigten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der obigen Tat den Beschuldigten körperlich angegangen und diesen Verletzungen zugefügt hatten, wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. In diesem Verfahren soll insbesondere geprüft werden, ob die beiden Beschuldigten in Nothilfe gehandelt haben.

Nach der Trennung des Ehepaares 2024 war es gehäuft zu Auseinandersetzungen zwischen dem nunmehr dringend tatverdächtigen Beschuldigten und seiner Ex-Frau, dem nunmehrigen Opfer, gekommen. Dabei handelte es sich um Delikte wie Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigungen und einfache Körperverletzung, die der Mann gegenüber der Frau verübt hatte. Diese Taten wurden zur Anzeige gebracht, seitens der Staatsanwaltschaft verfolgt und angeklagt. Mit Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 06.10.2025, rechtskräftig seit 14.10.2025, wurde der Beschuldigte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gegen den tatverdächtigen Beschuldigten war zuletzt – erneut – mit Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt – Familiengericht – vom 30.10.2025 ein gerichtliches Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz bezüglich dessen Exfrau ausgesprochen worden. 

Die Kriminalpolizei Ingolstadt bittet darum, Hinweise zum Tatgeschehen unter der Telefonnummer 0841-9343-0 zu melden.

Zeugen, die Fotos oder Videos vom Tatgeschehen gefertigt haben, werden gebeten, diese der Polizei zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurde ein sogenanntes Upload-Portal eingerichtet.

Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

https://medienupload-portal01.polizei.bayern.de

Polizeiinspektion Ingolstadt

Artikel teilen:

Verlinkte Themen: