Zum Schulstart: Buskapazitäten werden laufend überprüft
Mit dem Start des neuen Schuljahrs gilt der Schulfahrplan der INVG. Während der Hauptverkehrszeiten am Morgen und Mittag kommen ca. 87 zusätzliche Verstärkerbusse auf allen Linien zum Einsatz. In den letzten 10 Jahren hat die INVG-Tochterfirma Stadtbus Ingolstadt den Anteil an Gelenkbussen in der Busflotte verdreifacht, allein dieses Jahr wurden 20 neue Busse beschafft, darunter 16 Großraumfahrzeuge.
Ab sofort überprüfen Mitarbeiter der INVG an wichtigen Haltestellen im Stadtgebiet während der Hauptverkehrszeiten die Busse, um gegebenenfalls die Kapazitäten weiter erhöhen zu können. Mit ihren Partnern steht die INVG in engem Austausch, um in den nächsten Wochen zusätzliche Busse zur Verfügung stellen zu können. Der Freistaat Bayern unterstützt hierbei die Städte und Landkreise, um auch Reisebusse als Schulverstärker einsetzen zu können.
Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf: „Wir begrüßen die Förderung des Freistaats und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, mehr Busse im Ingolstädter Schülerverkehr einzusetzen. Allerdings ist dies nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten an vorhandenen Bussen und unter Beachtung der komplexen Vergabebestimmungen möglich.“
Vor diesem Hintergrund weist die INVG auf die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV hin. Trotz des Einsatzes einzelner zusätzlicher Fahrzeuge wird bei einem Großteil der Fahrten während der Hauptverkehrszeit der ansonsten empfohlene Abstand im ÖPNV nicht einzuhalten sein. An die Stelle des Abstandsgebots tritt die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht, zu der auch selbstgemachte Mund-Nasen-Bedeckungen zählen.
Der Freistaat Bayern hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bereits Ende April 2020 in die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen. Laut § 8 dieser Verordnung besteht seitdem für Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit einer entsprechenden Maske, einem dichten Tuch oder einem Schal, nicht nur in Bus und Bahn, sondern auch an den Haltestellen.
Das Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung stellt einen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Vorrangige Aufgabe der Busfahrer/innen ist es, das Fahrzeug zu steuern, dabei auf den Verkehr zu achten und für die sichere Beförderung der Fahrgäste zu sorgen. Im Rahmen der Möglichkeiten kann das Fahrpersonal aber Fahrgästen, die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht beachten, die Mitfahrt im Bus untersagen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die übrigens nicht für Busfahrer/-innen gilt, wird von den Sicherheitsbehörden und der Polizei überwacht.
Die INVG weist auch auf die intensivierten Maßnahmen zur Reinigung der Busse hin, so wurde die Innenreinigung der Fahrzeuge verstärkt und die Hygienevorgaben für Mitarbeiter/innen ausgeweitet. Türen werden automatisch geöffnet, an Endhaltestellen oder bei längeren Standzeiten werden die Fahrzeuge zusätzlich komplett durchlüftet. Zudem erfolgte der Einbau von Trennscheiben am Fahrerarbeitsplatz im gesamten Ingolstädter Busverkehr.
Abschließend wendet sich Geschäftsführer Dr. Robert Frank an alle Fahrgäste: „Busfahren ist auch in der jetzigen Zeit sicher und hat ein genauso geringes Risiko wie z.B. Einkaufen in der Stadt. Bitte nutzen Sie gleichmäßig die angebotenen Fahrtmöglichkeiten, ein Bus früher oder später als gewohnt kann zur Entzerrung der Hauptverkehrszeit beitragen. Bitte vermeiden Sie enges Gedränge an den Haltestellen und tragen Sie bereits dort eine Maske wie auch in Bus und Bahn.“
Ein weiteres Argument zur Nutzung des ÖPNV ist das Ausfallen der Tariferhöhung in diesem Jahr – auf Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Scharpf hat der Zweckverband VGI beschlossen, Preise für Bus und Bahn in 2020 unverändert zu belassen und Dauerkunden sogar einen Monat extra zu gewähren.
Foto: INVG