Sicher unterwegs auf Ingolstadts Radwegen

Bild: Fahrradstraßen gehören zum Ingolstädter Radwegenetz. Hier haben Radfahrer Vorrang, für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30./Hartmann

Mehr Unfälle, Geisterradler und Regelverstöße: Die Stadt erinnert an die wichtigsten Regeln für Radfahrer

Der Radverkehr gewinnt in Ingolstadt weiter an Bedeutung. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Unfallzahlen, dass die Sicherheit im Radverkehr eine Herausforderung bleibt. Die Zahl der Fahrradunfälle stieg 2025 von 415 auf 451 Fälle. Besonders das sogenannte Geisterradeln, also das Befahren von Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Geisterradler gelten in Ingolstadt als eine der Hauptursachen für Unfälle im Radverkehr.

Zudem erreichen die Stadt Beschwerden aus der Bürgerschaft über zunehmende Regelverstöße und ein schwindendes Miteinander auf Ingolstadts Radwegen. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, über die wichtigsten Regeln aufzuklären.

Geh- und Radwege: Welche Wege dürfen befahren werden?

Bei der Nutzung von Geh- und Radwegen kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Ist ein Weg als Radweg, getrennter Geh- und Radweg oder gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert, besteht eine Radwegebenutzungspflicht. Dabei darf grundsätzlich nur der Radweg auf der rechten Seite benutzt werden. Linke Radwege dürfen nur befahren werden, wenn sie durch ein Schild für diese Richtung freigegeben sind. Ansonsten sind Radfahrer als sogenannte Geisterradler unterwegs.

Bei Gehwegen mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ist das Radfahren erlaubt, allerdings nur langsam. Fußgänger haben Vorrang. Eine Pflicht, diesen Gehweg zu benutzen, besteht nicht – Radfahrer können auch auf der Straße fahren. Die meisten Gehwege in Ingolstadt sind normale Gehwege ohne den Zusatz „Radfahrer frei“. Kinder bis acht Jahre müssen, ältere Kinder bis zehn Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.

Auf- und Ableitungen: Falsche Richtung birgt Gefahren

Die Auf- beziehungsweise Ableitung eines Radweges dient dem sicheren Wechsel zwischen einem baulich getrennten Radweg und der Fahrbahn. Nach Beobachtung der Stadt werden solche Ableitungen teilweise entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung genutzt. Dadurch entstehen Konflikte und zusätzliche Gefahren für Radfahrer, die sie regelkonform befahren.

Die vorgesehenen Fahrtrichtungen sind durch Radpiktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Erscheint ein Piktogramm spiegelverkehrt, weist dies darauf hin, dass der Weg entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung befahren wird.

Fahrradstraße: Was gilt eigentlich?

In Ingolstadt gibt es Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von mehr als acht Kilometern. Dabei handelt es sich ausschließlich um sogenannte unechte Fahrradstraßen. Das bedeutet: Autos dürfen dort fahren, müssen aber besondere Rücksicht auf Radfahrer nehmen.

Autofahrer dürfen Radfahrer weder gefährden noch behindern. Sie dürfen auch nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen sind Autos Gäste. Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Radfahren durch die Fußgängerzone

Besonders im Sommer ist die Ingolstädter Fußgängerzone stark besucht. Morgens bis 10.30 Uhr und abends ab 20 Uhr dürfen Radfahrer durch viele Straßen und Gassen der Fußgängerzone fahren. Die Freigabe ist entsprechend ausgeschildert.

Radfahrer müssen dabei besonders auf Fußgänger achten und dürfen diese weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, müssen sie warten. Gefahren werden darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit.

Mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen?

Wer als Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr haben möchte, muss absteigen und das Fahrrad über die Straße schieben. Wer über den Zebrastreifen fährt, genießt dieses Vorrecht nicht.

Nach wie vor besteht teilweise der Irrtum, Radfahrer hätten beim fahrenden Überqueren dieselben Rechte wie Fußgänger. Dadurch können gefährliche Situationen entstehen, weil für Autofahrer mitunter erst spät erkennbar ist, ob ein Radfahrer den Zebrastreifen überqueren möchte.

Quelle: Stadt Ingolstadt

Bild: Fahrradstraßen gehören zum Ingolstädter Radwegenetz. Hier haben Radfahrer Vorrang, für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30./Hartmann

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