Wie sicher muss der Baggersee sein? Ausschuss ringt um den richtigen Weg

Neue Hinweisschilder, Rettungsringe und ein nicht wieder aufgebauter Steg am Spielplatz: Im Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit wurde deutlich, wie schwierig der Spagat zwischen Sicherheit, Haftung und Eigenverantwortung ist.

Wie viel Sicherheit muss eine Stadt an einem Badesee gewährleisten – und wo beginnt die Eigenverantwortung der Badegäste? Genau um diesen Spagat drehte sich heute die Diskussion im Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung des Sicherheitsgutachtens für den Baggersee – und die Frage, wie sich Sicherheit, Haftung und der Erhalt des beliebten Naherholungsgebiets miteinander vereinbaren lassen.

Die Verwaltung machte deutlich: Ziel sei es nicht, den Charakter des Baggersees grundlegend zu verändern. Vielmehr gehe es darum, Unfälle zu vermeiden und gleichzeitig die Stadt vor Haftungsrisiken zu schützen.

Carolin Leopold, die seit Mai die Umsetzung des Sicherheitsgutachtens betreut, formulierte den Anspruch klar: „Oberste Priorität steht natürlich, dass wir Unfälle am Baggersee vermeiden wollen. Wenn aber doch mal was passiert, dann wollen wir als Stadt Ingolstadt natürlich aus der Haftung raus sein.“

Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen gehören neue Hinweisschilder an den Schwimmkreuzen. Sie weisen darauf hin, dass das Untertauchen der Kreuze verboten ist. Leopold machte dabei deutlich, dass die Gefahr vielen Badegästen gar nicht bewusst sei: „Mir persönlich war bis vor zwei Monaten noch nicht klar, dass wir nicht unter Schwimmkreuze tauchen sollen.“

Außerdem wurden die bisherigen Ketten an den Schwimmkreuzen durch kunststoffummantelte Drahtseile ersetzt, damit sich Badegäste unter Wasser nicht darin verfangen können. Künftig sollen zudem an allen Stegen Rettungsringe bereitstehen.

Nicht jede Empfehlung des Gutachtens wurde übernommen. So verzichtete die Stadt darauf, Badezonen zu verkleinern oder zahlreiche Eschen zu fällen. Stattdessen werden die betroffenen Bäume künftig zweimal jährlich kontrolliert.

Besonders kontrovers diskutiert wurde der Steg am Kleinkinderspielplatz. Entgegen der bisherigen Praxis wurde er in dieser Saison nicht mehr aufgebaut. Nach Auffassung der Verwaltung stellt die Kombination aus Spielplatz und direktem Wasserzugang ein erhöhtes Risiko dar. Der Steg soll eingelagert und zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle wiederverwendet werden.

Bürgermeister Christian De Lapuente betonte mehrfach, dass die Auswirkungen für die Badegäste gering blieben. „Ansonsten verändert sich da draußen eigentlich gar nichts.“ Aus seiner Sicht sei es gelungen, die wesentlichen Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen, ohne den Erholungswert des Baggersees spürbar einzuschränken. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten sollen künftig auch auf die übrigen Naherholungsgebiete übertragen werden – allerdings mit eigenem Personal und ohne weitere externe Gutachten.

Deutliche Kritik kam dagegen von Stadtrat Fred Over. Er warnte davor, immer mehr Verantwortung vom Bürger auf die Kommune zu verlagern. „Es ist nicht möglich, das allgemeine Lebensrisiko auszuschalten.“ Der Baggersee dürfe durch immer neue Sicherheitsmaßnahmen nicht als besonders gefährlicher Ort dargestellt werden. Eltern müssten ihre Kinder selbst beaufsichtigen. Seine Kritik brachte er mit einem Zitat des Kabarettisten Gerhard Polt auf den Punkt: „Wenn ich durch einen Park gehe und falle hin, dann weiß ich doch vorher, wer daran schuld ist und von wem ich dann Geld bekomme. Weil wenn ich das nicht weiß, dann brauche ich ja gar nicht hinfallen.“

Juristisch widersprach Stadtjurist Wolfgang Huber dieser Sichtweise. Der entscheidende Unterschied sei, dass die Stadt den Baggersee mit Stegen und weiterer Infrastruktur bewusst als Naherholungsgebiet ausgestalte. „Wir versehen den See mit einem Steg. Wir eröffnen einen Verkehr.“ Dadurch entstünden Verkehrssicherungspflichten. Die Stadt müsse deshalb bekannte Gefahren minimieren und auf Risiken hinweisen. Genau deshalb seien Maßnahmen wie Beschilderung, Rettungsringe oder die Entscheidung, den Steg am Spielplatz in dieser Saison nicht mehr aufzubauen, rechtlich nachvollziehbar.

Auch aus dem Ausschuss kam die Frage, ob es für diese Maßnahmen überhaupt ein umfangreiches externes Gutachten gebraucht hätte. Die Verwaltung verwies darauf, dass der Gutachter als einer der führenden Experten für Kommunalhaftungsrecht in Bayern gilt und bereits einen Leitfaden für das Bayerische Innenministerium verfasst hat. Künftig wolle die Stadt die gewonnenen Erkenntnisse jedoch selbst auf die übrigen Badeseen übertragen und dadurch weitere Kosten sparen.

Am Ende folgte der Ausschuss der Argumentation der Verwaltung. Die Allgemeinverfügung für den Baggersee sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen wurden ohne Gegenstimmen zur Beschlussfassung an den Stadtrat empfohlen.

Die Debatte machte vor allem eines deutlich: Zwischen berechtigter Vorsorge und persönlicher Eigenverantwortung verläuft ein schmaler Grat. Wie weit Kommunen bei der Absicherung ihrer Naherholungsgebiete gehen müssen, wird die Politik wohl auch künftig beschäftigen.

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