Worüber man nicht spricht…..
Leihmutterschaft ist immer wieder Thema in den Medien – aktuell erneut durch Berichte über den Virologen Hendrik Streeck und seinen Ehemann, die die Geburt ihres Sohnes bestätigt haben. Medien zufolge wurde das Kind im US-Bundesstaat Idaho geboren; mehrere Berichte vermuten eine Leihmutterschaft, auch wenn sich das Paar zu den genauen Umständen bislang nicht näher geäußert hat. Da Streeck CDU-Politiker ist, dreht sich die Diskussion vor allem um die Frage, ob jemand aus einem politischen Lager, das Leihmutterschaft überwiegend ablehnt, privat auf ein ausländisches Modell zurückgreifen darf.
Der Fall Streeck liefert den Befürwortern ein Argument gegen ein realitätsfernes Totalverbot – und den Gegnern ein Argument gegen reproduktiven Auslandstourismus und Kommerzialisierung. In Deutschland ist Leihmutterschaft gesetzlich verboten, dennoch umgehen jedes Jahr hunderte deutsche Paare das Verbot und gehen ins Ausland, etwa in die USA oder in die Ukraine. Die Folge: Die Praxis wird nicht verhindert, sondern nach außerhalb des deutschen Rechtssystems verlagert.
Risiken einer Kommerzialisierung für Leihmutter und Kinder
Schwangerschaft und Geburt werden zur Dienstleistung für finanziell gut gestellte Paare, denn in den USA muss man für das Gesamtpaket oft 110.000 Dollar oder mehr bezahlen. Darin enthalten sind die Kosten für Agentur, Klinik, Versicherung und die Entlohnung der Leihmutter. Gerade für Frauen in wirtschaftlich schwachen Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit ist dies oft eine Möglichkeit, ihre Familie zu finanzieren. Genau darin liegt jedoch auch der zentrale Kritikpunkt: Das Argument, die Frauen seien erwachsen und handelten freiwillig, wird fragwürdig, wenn wirtschaftliche Notlagen eine entscheidende Rolle spielen.
In ärmeren Ländern sind Leihmütter häufig schlechter abgesichert – medizinisch, rechtlich und sozial. Besonders problematisch wird es, wenn ein Kind krank oder beeinträchtigt zur Welt kommt und die Wunscheltern die Annahme verweigern. Bekannt wurde zum Beispiel der Fall des sogenannten „Gammy-Babys“: Eine Leihmutter in Thailand trug für ein australisches Ehepaar Zwillinge aus. Da eines der Kinder mit Down-Syndrom geboren wurde, nahm das Paar nur das gesunde Kind mit; der Junge blieb bei der Leihmutter zurück. Daran zeigt sich die Schwäche eines kommerziellen Systems: Je stärker Schwangerschaft und Geburt als bezahlte Dienstleistung organisiert werden, desto größer ist das Risiko, dass das Kind faktisch wie ein „Produkt“ behandelt wird, das bei Abweichungen nicht mehr gewollt ist.
Die Folgen können gravierend sein: unklare Elternschaft, Probleme bei Staatsangehörigkeit und Ausweispapieren, fehlende Versorgung oder sogar die Unterbringung in staatlichen Einrichtungen. In manchen Ländern sind solche Fälle inzwischen rechtlich geregelt, etwa indem die Wunscheltern von Anfang an als Eltern gelten. Aber selbst dann lässt sich eines nicht erzwingen: emotionale Bindung, Fürsorgebereitschaft und moralische Verantwortung.
Genau darin liegt ein zentraler ethischer Einwand gegen kommerzielle Leihmutterschaft: Sie schafft Fehlanreize und verschiebt das Kind in die Nähe eines Vertragsgegenstands. Ein Kind ist jedoch kein bestellbares Gut mit Rückgaberecht, sondern ein eigenständiger Mensch mit Schutzanspruch.
Risiken einer strukturellen Abhängigkeit in Krisenzeiten
Wie schutzlos Kinder in solchen Systemen sein können, zeigt sich besonders in Krisenzeiten, wenn die organisatorischen „Lieferketten“ unterbrochen werden: Die Leihmutter ist nach der Geburt oft nicht mehr zuständig, die Wunscheltern können das Kind aus äußeren Gründen nicht übernehmen – und die Verantwortung bleibt faktisch bei Klinikpersonal, Pflegekräften oder Behörden hängen.
Deutlich wurde dies während der Corona-Pandemie: In der Ukraine, einem der damals aktivsten Länder für internationale Leihmutterschaft, warteten dutzende Babys – Berichten zufolge 45 – in einem Hotel auf ihre Abholung durch ausländische Wunscheltern. Mit Beginn des Ukraine-Krieges wiederholte sich das Problem unter noch dramatischeren Bedingungen: Neugeborene aus Leihmutterschaft mussten teils in Luftschutzkellern betreut werden.
Ein ukrainischer Kinderbeauftragter sprach damals sinngemäß davon, das Land sei zu einem „internationalen Online-Shop für Babys“ geworden. Diese Formulierung ist zugespitzt, trifft aber den Kern der Kritik: Auch wenn Pandemie und Krieg Ausnahmefälle sind, legen sie die strukturelle Abhängigkeit solcher Modelle offen – von stabilen Grenzen, Reisemöglichkeiten, Agenturen, Kliniken und rechtlichen Übergabeprozessen.
Vor allem zeigen diese Krisen die fehlende Nähe zwischen Elternschaft und Geburt. Die Kinder erscheinen nicht mehr primär als Teil einer gewachsenen Beziehung, sondern als Teil eines organisierten, international arbeitenden Systems. Genau darin liegt ein zentraler ethischer Einwand gegen kommerzielle Leihmutterschaft.
In Deutschland ist Leihmutterschaft weiterhin verboten. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat 2024 zwar geprüft, ob eine altruistische Leihmutterschaft unter engen Bedingungen möglich wäre, sprach sich jedoch nicht eindeutig für eine Legalisierung aus. Derzeit gibt es keinen konkreten Gesetzesplan zur Einführung. Somit werden sich auch künftig Menschen mit der Sehnsucht nach einem genetisch eigenen Kind diesen Wunsch mithilfe einer Leihmutter im Ausland erfüllen. Darauf wird ein Beitrag in der nächsten IN-direkt-Ausgabe eingehen. (HaGa)
