Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Baustein einer starken und zukunftsfähigen Gesellschaft. Menschen mit Schwerbehinderung sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bringen vielfältige Kompetenzen, Lebenserfahrungen und Potenziale mit, die für Unternehmen von großem Wert sind. Kein Potenzial sollte ungenutzt bleiben, – denn Vielfalt ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern Normalität. Verschieden zu sein, ist selbstverständlich!
Um die berufliche Integration nachhaltig zu fördern, stehen zahlreiche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese reichen von finanziellen Zuschüssen über technische Hilfen bis hin zu begleitenden Beratungsangeboten. Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen, Chancengleichheit zu schaffen und individuelle Fähigkeiten bestmöglich zu fördern. Denn am passenden Arbeitsplatz spielt das Handicap keine Rolle.
Nachfolgend exemplarische Fördermöglichkeiten zur Unterstützung einer vielfältigen und inklusiven Personalpolitik:
Probebeschäftigung
Menschen mit Behinderung sollen ihre Leistungsfähigkeit im Unternehmen beweisen können. Die Probebeschäftigung bietet diese Gelegenheit und kann finanziell für maximal drei Monate erstattet werden.
Eingliederungszuschuss
Besteht am Arbeitsplatz behinderungsbedingt ein erhöhter Einarbeitungsbedarf oder eine dauerhafte Minderleistung, kann dies durch einen Eingliederungszuschuss ausgeglichen werden. Die Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung.
Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb
Oftmals ist eine behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erforderlich, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Arbeitgebende können Sie hier großzügige Zuschüsse erhalten.
Speziell für Menschen an der Schwelle zum Berufsleben bietet die Arbeitsagentur zudem folgende Fördermöglichkeiten für staatlich anerkannte betriebliche Berufsausbildungen an:
Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Als Brücke in eine Berufsausbildung können Arbeitgebende bei der Durchführung eines betrieblichen Langzeitpraktikums (4 – 12 Monate) in Form einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe einschließlich des Besuches der Berufsschul-Fachklasse.
Ausbildungszuschuss (AZ, AZ-SB)
Zur Realisierung einer betrieblichen Ausbildung können Arbeitgeber für behinderte Jugendliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Sollte es auch während der Ausbildung nicht optimal laufen, können Auszubildende durch Stütz- und Förderunterricht oder sozialpädagogische Begleitung für das Erreichen eines zum erfolgreichen Berufsabschluss unterstützt werden.
Kontaktaufnahme zur individuellen Beratung unter:
Ingolstadt.161-Reha@arbeitsagentur.de.
Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit Ingolstadt sind zudem bei der inklusiven Messe am Donnerstag, 21. Mai, von 10:30 Uhr bis 16 Uhr, Am Franziskanerwasser 26 in Ingolstadt, vor Ort.
Pressestelle Agentur für Arbeit
