Schutz kostet – Gewalt noch viel mehr 

Häusliche Gewalt verursacht enormes Leid und kostet die Gesellschaft Milliarden

Die sechsjährige Biggi ist unglücklich und verunsichert. Seit ein paar Tagen lebt sie mit ihrer Mutter nicht mehr zu Hause, sondern in einem Frauenhaus. Einerseits ist sie erleichtert, weil sie keine Angst mehr um ihre Mama haben muss. Die täglichen Streitereien, das Schreien und Weinen waren für sie kaum auszuhalten. Oft konnte sie nicht schlafen und wollte ihre Mutter aus Sorge nicht mehr allein lassen. Sie war wütend auf ihren Vater, der die Mama immer wieder zum Weinen brachte. Was genau geschehen war, hatte Biggi nicht gesehen. Die Mutter tat anschließend meist so, als sei alles in Ordnung. Doch wenn Biggi sie umarmen wollte, zuckte sie oft zusammen, weil sie Schmerzen hatte. Nun weint die Mutter nicht mehr, traurig ist sie trotzdem – vor allem wenn Biggi fragt, wie lange sie bleiben müssen. Sie vermisst ihr Zimmer und besonders ihren Kater Carlos, bei dem sie oft Trost suchte und den sie nicht mitnehmen durften.

Biggis Mutter ist eine von rund 50 Frauen, die im Frauenhaus Ingolstadt jedes Jahr mit ihren Kindern Zuflucht finden. Im Schnitt kommen dabei etwa 60 Kinder mit. Die Einrichtung verfügt über 14 Plätze für Frauen und 18 für Kinder. Meist ist das Haus nicht nur ausgelastet, sondern überbelegt. Immer wieder müssen Betroffene abgewiesen werden, weil kein Platz mehr frei ist. Auch dann versuchen die Mitarbeiterinnen weiterzuhelfen und gemeinsam mit den Frauen eine andere Unterkunft oder eine alternative Lösung zu finden.

Die Folgen häuslicher Gewalt werden täglich auf 148 Millionen Euro geschätzt

Häusliche Gewalt ist auch 2026 in Deutschland ein massives Problem. Wie groß die Folgen tatsächlich sind, wird oft unterschätzt. Die gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen in Deutschland werden auf rund 54 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Umgerechnet sind das etwa 148 Millionen Euro täglich !!! Diese Größenordnung stützt sich auf Einordnungen und Kostenmodelle des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, kurz EIGE.

Was steckt hinter dieser Summe? Eingerechnet werden Produktivitätsverluste und wirtschaftliche Ausfälle, weil Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Hinzu kommen Kosten des Gesundheitssystems, etwa für ärztliche Behandlungen, Therapien und Krankenhausaufenthalte, sowie Kosten für Polizei und Strafjustiz. Berücksichtigt werden auch Polizeieinsätze, bei denen später keine Straftat festgestellt wird, die aber dennoch Personal und Mittel binden.

Dazu kommen Kosten des Zivilrechts und der Sozialleistungen, etwa für familiengerichtliche Verfahren, Rechtsberatung, Trennung und Scheidung. Weitere Belastungen entstehen durch Unterstützungsleistungen beim Auszug, Wohnungs- und Obdachlosenhilfe sowie durch Kinderschutz und Jugendhilfe, wenn Kinder mitbetroffen sind. Eingerechnet werden außerdem Frauenhäuser, Schutzplätze, Beratungsstellen und andere spezialisierte Hilfen.

Ein weiterer großer Posten sind die persönlichen Kosten der Betroffenen sowie die physischen und psychischen Folgen. In solchen Kostenmodellen geht es nicht nur um direkt bezahlte Leistungen, sondern auch um Leid, Traumafolgen, psychische Belastungen und langfristige Einschränkungen im Alltag. Deshalb ist die Summe so hoch: Sie bildet nicht nur Kosten für Polizei, Klinik und Gericht ab, sondern auch die menschlichen und volkswirtschaftlichen Langzeitfolgen.

Zögerliche Umsetzung der Istanbul-Konvention

Umso wichtiger ist Prävention. Der Staat müsste nicht nur wegen der enormen Kosten, sondern vor allem wegen der schweren körperlichen und seelischen Folgen für Frauen und Kinder deutlich stärker in Vorbeugung investieren.

Ein wichtiger Maßstab ist dabei die Istanbul-Konvention. Sie wurde 2011 verabschiedet, von Deutschland 2017 ratifiziert und gilt hier seit 2018. Sie verpflichtet zu Prävention, Schutz, Hilfe und Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dennoch ist ihre Umsetzung bis heute sehr lückenhaft. Fachleute kritisieren seit Jahren zu wenige Schutzplätze und erhebliche Versorgungslücken. Das 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz gilt zwar als Fortschritt, der zentrale Rechtsanspruch greift jedoch erst ab 2032. Erst dann haben Betroffene bundesweit Anspruch auf kostenfreien Zugang zu Schutz und fachlicher Beratung. Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Frauenhaus besteht allerdings nicht; die Länder müssen insgesamt ein bedarfsgerechtes Hilfesystem sicherstellen.

Prävention hilft, ist aber nicht umsonst zu bekommen

Prävention muss früh beginnen. Kinder und Jugendliche müssen für unterschiedliche Formen von Gewalt sensibilisiert, auf Hilfsangebote hingewiesen und in ihrer Wahrnehmung gestärkt werden. Als beispielhaft gilt das Projekt PräGe, Prävention gegen häusliche Gewalt, das 2010 beim Landesverband des Sozialdienstes katholischer Frauen für Schulworkshops entwickelt wurde. Das Frauenhaus Ingolstadt griff das Projekt bereits 2013 auf und erreichte seither nach Angaben von Leiterin Andrea Schlicht rund 4.400 Schülerinnen und Schüler. Weil aber dieser wichtige Präventionsansatz nicht unter die Regelfinanzierung fällt, ist das Frauenhaus für die Sponsoren dankbar, um im Schnitt etwa 400 junge Menschen pro Jahr zu erreichen.

Wenn Frauen mit ihren Kindern ins Frauenhaus fliehen, ist es oft der letzte Ausweg vor Angst, Demütigung und Gewalt und ein Alarmzeichen, das weit über das einzelne Schicksal hinausweist. Denn häusliche Gewalt zerstört nicht nur Leben und Familien – sie verursacht auch immense gesellschaftliche Folgekosten Die eigentliche Frage ist daher nicht, was Prävention, Schutzplätze und Beratung kosten, sondern wie lange sich eine Gesellschaft leisten will, darauf nicht entschieden genug zu reagieren.

Foto: freepik

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