Neuburg – Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt

Kommunalwahl am 8. März – Wahllokal oder Briefwahl

Für die am 8. März 2026 stattfindende Kommunalwahl sind nach aktuellem Stand rund 22.500 Neuburgerinnen und Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg verschickt derzeit die Wahlbenachrichtigungsbriefe. Wer bis zum 15. Februar noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen. 

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche und EU-Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens zwei Monaten in Neuburg an der Donau wohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren, denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.

Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 8. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet. 

Briefwahl möglich

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können dies beantragen. Die Unterlagen können schriftlich, per E-Mail (formlos mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), online unter www.neuburg-donau.de, durch das Einlesen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro – nicht aber telefonisch – beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gedruckte Antrag verwendbar. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten – die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht (mit Ausweis) vorlegen. 

Versand und Rückgabe Briefwahlunterlagen

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Rosenmontag, 16. Februar 2026. Zusätzlich wird angeboten, die Briefwahlunterlagen ab dem 16. Februar 2026 im Einwohnermeldeamt und ab dem 18. Februar 2026 im Bürgerbüro im Bücherturm zu den jeweiligen Öffnungszeiten persönlich abzuholen. Dort besteht dann auch die Möglichkeit direkt zu wählen und den Wahlbrief gleich vor Ort abzugeben.

Bis zum Wahltag selbst können die Briefwahlunterlagen auch in die städtischen Briefkästen am Rathaus, am Verwaltungsgebäude Harmonie, am Bürgerhaus Ostend, am Bürgerhaus Schwalbanger und an der Markthalle eingeworfen werden. Die letzte Leerung findet am Wahlsonntag um 18 Uhr statt.

Weitere Infos zur Kommunalwahl finden Sie unter www.neuburg-donau.de/rathaus/wahlen.

Fragen zum Thema beantwortet das Team des Wahlamtes:

Stadt Neuburg an der Donau / Wahlamt / Amalienstr. A 54 / 86633 Neuburg an der Donau / Tel.: 08431 / 55-332 / E-Mail: wahlen@neuburg-donau.de  

Pressestelle/Stadt Neuburg

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