Ingolstadt steht vor harten Jahren: Trotz Konsolidierung in zweistelliger Millionenhöhe bleibt der Haushalt nicht ausgleichsfähig. Finanzreferent Fleckinger kündigt eine nochmals vertiefte Prüfung aller Aufgaben – inklusive Beteiligungsunternehmen – an.
Finanzreferent Fleckinger hat in seiner Haushaltsrede die angespannte Finanzlage der Stadt deutlich gemacht. Die bislang beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen „in deutlicher zweistelliger Millionenhöhe“ reichten nicht aus, um Haushalt und Finanzplanung auszugleichen. Neben weiter steigenden Ausgaben erwartet er in den kommenden Jahren erhebliche Mindereinnahmen durch wegbrechende Gewerbesteuern. Eine schnelle wirtschaftliche Erholung hält er nach heutigem Stand für unrealistisch.
Prüfauftrag nach Dachbeschluss
Mit dem Dachbeschluss vom 18. Dezember habe der Stadtrat der Verwaltung einen umfassenden Prüfauftrag erteilt. Das gesamte Aufgabenspektrum soll nochmals tiefer überprüft werden – auch in den Beteiligungsunternehmen. Das betreffe freiwillige Leistungen ebenso wie Pflichtaufgaben. Zur Debatte steht, ob Angebotsstrukturen in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben können oder in wirtschaftlich günstigere, zugleich tragfähige Modelle überführt werden müssen.
„Harte Einschränkungen“ über Jahre
Einen Haushaltsausgleich sieht Fleckinger derzeit erst 2029. Für den Weg dorthin kündigte er Leistungskürzungen, Einschränkungen bei Servicediensten sowie höhere Entgelte und Gebühren an. Ohne deutliche Einsparungen in der Verwaltung und zusätzliche Einnahmen werde es nicht gelingen – zugleich gebe es Grenzen des Machbaren: Selbst bei strengsten Sparmaßnahmen sei der Haushalt aktuell nicht ausgleichsfähig.
Haushaltssicherung und Bedarfszuweisungen
Als nächster Schritt soll ein Haushaltssicherungskonzept der Regierung von Oberbayern vorgelegt werden. Ein Konzeptpapier mit Grundzügen soll im März in den Stadtrat kommen, ein Maßnahmenkatalog ist um die Sommerpause herum vorgesehen. Trotz fehlenden Ausgleichs sei der Beschluss zum Haushaltsentwurf 2026 wichtig – auch als Grundlage für Gespräche mit der Aufsicht und für staatliche Bedarfszuweisungen in Millionenhöhe.
