Nach 20:00 Uhr sicher durch die Nacht

Extrastopps zwischen den Haltestellen

Das Halten auf Wunsch ist ein besonderer ÖPNV-Service, der im Stadtgebiet Ingolstadt seit mehr als 30 Jahren angeboten wird: Ab 20.00 Uhr können Fahrgäste auf allen städ- tischen Linien auch außerhalb von Haltestellen den Bus verlassen.

Allerdings gibt es einige wichtige gesetzliche Bedingungen und Verhaltensregeln, die erfüllt werden müssen. Die Details werden in den „Besonderen Beförderungsbedingungen zum Aussteigen von Fahrgästen außerhalb von eingerichteten Haltestellen im Linienverkehr“ aufgelistet. Die Bedingungen können auf der Homepage des Verkehrsverbund unter www.vgi.de im Menüpunkt „Rechtliches & Organisatorisches“ geladen werden.

Beim Halten auf freier Fahrt muss die Straßenverkehrsordnung genauestens beachtet werden. Die Fachkräfte am Steuer des Busses entscheiden, ob der Extrastopp möglich ist. Grundsätzlich darf beim Unterwegshalt nur ausgestiegen werden. Und zwischen zwei Haltestellen wird nur einmal angehalten. Das Aussteigen ist ebenfalls nicht gestattet außerhalb geschlossener Ortschaften.

Nicht gestattet ist das Aussteigen lassen beim Halt an Lichtsignalanlagen auf dem linken Fahrstreifen, wenn ein rechter Fahrstreifen vorhanden ist, im Bereich von scharfen Kurven und Kuppen sowie an unübersichtlichen Straßenstellen, an Absperrungen sowie bei Wetterlagen mit Eis- oder Schneeglätte. Weiter ist das Aussteigen lassen nicht gestattet, wo das Halten gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 1 StVO) bereits unzulässig ist, bei schlechten Straßen- und Sichtverhältnissen (Nebel, starker Schneefall, etc.) wegen der

Gefahr von Auffahrunfällen sowie wegen Gefährdung der Fahrgäste nach dem Aussteigen aus dem Bus. Fahrgäste müssen den Aussteigewunsch dem Fahrpersonal rechtzeitig, jedoch spätestens eine Haltestelle vor dem Aussteigeziel mitteilen. Der Ausstieg darf aus Sicherheitsgründen nur an der vorderen Tür erfolgen. Das Fahrpersonal darf die Tür erst öffnen, wenn ein gefahrloses Aussteigen gewährleistet ist.

Pressestelle/VGI

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