Vor dem Landgericht Ingolstadt ist im sogenannten Goldschatzprozess das Urteil gesprochen worden.
Die vier angeklagten Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls sowie weiterer Einbruchstaten verurteilt. Die verhängten Haftstrafen liegen zwischen 4 Jahren und 9 Monaten und 11 Jahren Gefängnis.
Die Verurteilung orientierte sich weitgehend an den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Strafen zwischen 6½ und 12 Jahren beantragt hatte.
Der Hauptbeschuldigte aus Schwerin wurde zu 11 Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte ebenfalls aus Schwerin wurden zu 7 Jahren bzw 4 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, der nicht wegen des Museums-Einbruchs sondern wegen weiterer Taten in Deutschland und Österreich verurteilt wurde, muss 8 Jahre in Haft.
Die Angeklagten hatten während des gesamten Prozesses geschwiegen. Ihre Verteidiger forderten Freisprüche – worauf das Gericht jedoch nicht einging. Verhandelt wurde sowohl der spektakuläre Diebstahl des keltischen Goldfundes aus dem Museum von Manching als auch weitere Einbruchstraftaten in Deutschland und Österreich.