Für die Gebäude Stauffenbergstraße 2 und 4 hat der Eigentümer im Frühjahr 2026 einen Bauantrag für die energetische Sanierung und den Umbau der bestehenden Wohnungen eingereicht. Damit sollen aus den bislang 36 größeren Wohnungen durch innere Umbauten insgesamt 122 kleinere Wohneinheiten entstehen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, insbesondere für Ein-Personen-Haushalte.
Das Bauordnungsamt hat den Bauantrag im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Vereinfachten Genehmigungsverfahrens im Sinne der Bayerischen Bauordnung geprüft.
Die Prüfung hat ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen. Die einschlägigen baurechtlichen Anforderungen werden eingehalten. Sachliche Gründe den Bauantrag abzulehnen, liegen nicht vor, so dass nach den baurechtlichen Bestimmungen die Baugenehmigung zu erteilen ist.
Die Situation der derzeitigen Mieterinnen und Mieter und die damit verbundenen persönlichen Belastungen werden in der öffentlichen Diskussion verständlicherweise aufmerksam verfolgt. Mietrechtliche Fragen und die Wirksamkeit von Kündigungen sind jedoch privatrechtliche Angelegenheiten zwischen Vermieter und Mietern und nicht Gegenstand des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Bauaufsichtsbehörde ist an die geltenden rechtlichen Vorgaben gebunden und darf eine Genehmigung nicht versagen, wenn die baurechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Pressestelle Stadt Ingolstadt
Foto: IN-direkt-Hartmann
