Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 gibt es Ausnahmeregelungen beim Lärmschutz. Damit können auf Antrag Spiele der Weltmeisterschaft bis 24 Uhr unter freiem Himmel übertragen werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai beschlossen, der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ zuzustimmen. Die Verordnung greift ab Beginn der Weltmeisterschaft am Donnerstag, 11. Juni, und tritt am Freitag, 31. Juli, außer Kraft.
Die Stadt Ingolstadt kann auf Grundlage dieser Verordnung im Einzelfall und auf Antrag Ausnahmeregelungen für Public-Viewing-Veranstaltungen in Wirtschaftsgärten erteilen. Wie bei internationalen Fußballturnieren in der Vergangenheit können fußballinteressierte Bürgerinnen und Bürgern in Ingolstadt bei schönem Wetter das Public-Viewing bis 24 Uhr im Außenbereich der Gastronomieflächen verfolgen. Im Falle von Spielen unter Beteiligung der Deutschen Nationalmannschaft dürfen Spiele bis zum Ende der regulären Spielzeit und ggf. bis zum Ende einer möglichen Verlängerung und des Elfmeterschießens übertragen werden, jedoch maximal bis 1 Uhr des folgenden Tages.
Wirte, die Fußballveranstaltungen übertragen möchten, müssen aktiv eine Freigabe beantragen. Die Lärmschutzverordnung des Bundeskabinetts eröffnet keine direkten Rechte für das Public-Viewing und stellt jeder Kommune frei, ob sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchte. Daher müssen alle interessierten Gastwirte im Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis zum Public-Viewing stellen, sofern sie eine Übertragung in ihrem Wirtschaftsgarten anbieten möchten. Anschließend erhalten die Antragsteller einen kostenpflichtigen Erlaubnisbescheid.
Für Rückfragen steht das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 0841/305 -1522 oder -1524 oder per E-Mail an gaststaetten@ingolstadt.de.
Pressestelle Stadt Ingolstadt
