Forstamt informiert: kein Kavaliersdelikt sondern Ordnungswidrigkeit
Vor kurzem wurde im städtischen Forst, dem so genannten Neuhau, zum wiederholten Mal illegale Müllablagerung festgestellt. Unbekannte haben dort Abfälle im Waldgebiet entsorgt. Das städtische Forstamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.
Wer Abfälle – darunter Müllsäcke, Sperrmüll oder sonstige Wertstoffe – außerhalb der vorgesehenen Entsorgungswege hinterlässt, schädigt nicht nur die Umwelt, sondern beeinträchtigt auch nachhaltig das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion des Waldes. Zudem werden durch offen abgestellten Müll Tiere angelockt, die sich hier schwer verletzen können.
Sowohl im Stadtgebiet als auch in den Umland-Gemeinden, befinden sich in den jeweiligen Bauhöfen und bereitgestellten Entsorgungs-Stationen, wo Müll abgeladen werden kann. „Es wirkt befremdlich und zeugt auch von einer gewissen kriminellen Energie, wenn man anderen Naturgenießern diesen Anblick im Wald zumutet“, so Förster Andreas Naumann. „Wir wollen darauf hinweisen, dass jegliche Art von Müllablagerungen, auch von vermeintlich ‚unschädlichen‘ Gartenabfällen zur Anzeige gebracht wird. Was mit einem Eimer voller Grasschnitt anfängt, hört mit Autoreifen und Sperrmüll auf.“
Die fachgerechte Entsorgung von Abfällen ist ausschließlich in den jeweils dafür vorgesehenen Behältnissen und über die offiziellen Annahmestellen zulässig. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen. Bürgerinnen und Bürger, die eine illegale Müllentsorgung beobachten, werden gebeten, nicht wegzusehen. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Pressestelle/Stadt Ingolstadt
