Kommunalbetriebe erinnern an Anliegerpflichten für Gehwege

Anstehende Kontrollen auf Unkrautentfernung und Heckenbewuchs 

Die Kommunalbetriebe stellen fest, dass Anlieger ihre Reinigungspflichten für angrenzende Gehwege sowie Straßenrinnen vermehrt nicht mehr nachkommen. Anlieger sind unter anderem aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet, nach Bedarf zu kehren, Unkraut zu entfernen, in den Gehweg ragende Hecken zu schneiden sowie die Straßenabläufe freizumachen. 
Die Kommunalbetriebe werden in Kürze verstärkt Kontrollen durchführen und erinnern im Vorfeld an die Pflichten. 

Allein in den vergangenen sechs Monaten bearbeiteten die Kommunalbetriebe circa 60 Vorfälle hinsichtlich Nichteinhaltung. Nach schriftlicher Aufforderung und Erinnerung kamen die meisten Anlieger ihrer Verpflichtung nach. In der Verantwortung stehen dabei sowohl Vorder- als auch die sogenannten Hinterlieger.
Bei den Kommunalbetrieben gehen zum einen Hinweise aus der Bevölkerung ein oder die Grundstücke fallen bei regulären Betriebsfahrten auf. Die betroffenen Eigentümer werden schriftlich zur Reinigung innerhalb von 14 Tagen aufgefordert. Nach der zweiten Aufforderung leiten die Kommunalbetriebe bei Nichterfüllung ein Bußgeldverfahren ein.

Hintergrund für die Reinigungspflichten sind dabei nicht alleinig ästhetische Gründe. Vorrangig geht es um die Verkehrssicherheit. Stark überwachsende Hecken behindern Fußgänger auf Gehwegen. Wildbewuchs und Laub sind eine Rutschgefahr. Bei verstopften Straßenrinnen und Regengullys, den sogenannten Sinkkästen, kann das Regenwasser nicht schnellstmöglich ablaufen. Dies wäre insbesondere bei einem Starkregen ein Problem.

Fragen beantworten die Ingolstädter Kommunalbetriebe unter 0841 305-3741. Weitere Informationen sind unter www.in-kb.de/anliegerpflichten zu finden. 

Pressestelle/Stadt Ingolstadt

Foto: IN-direkt/Hartmann