Weichen stellen für die Einführung einer „Kulturförderabgabe“ in Ingolstadt

Grüne Stadtratsfraktion beantragt Vorarbeiten für eine später mögliche Einführung 

Die jüngst beschlossenen Sparmaßnahmen der Stadt Ingolstadt sind notwendige, aber in vielen Bereichen auch sehr schmerzhafte Einschnitte. „Gerade kulturelle Institutionen und die freie Kulturszene, die wesentlich zur Attraktivität einer Stadt sowohl bei Einheimischen wie auch auswärtigen Gästen beitragen, sind durch die dramatischen Kürzungen hart getroffen“, bedauert Stadträtin Agnes Krumwiede.

Eine sog. Kulturförderabgabe für Hotelgäste, die andernorts auch Bettensteuer genannt wird, könnte hier Abhilfe schaffen. Allerdings ist die Einführung dieser Abgabe in Bayern bisher rechtlich noch nicht möglich. Dagegen haben mehrere bayerische Städte geklagt, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts steht jedoch derzeit noch aus.
Die Grüne Fraktion hat heute beantragt, die Einführung einer Kulturförderabgabe bereits jetzt vorzubereiten. Bei einem positiven Gerichtsentscheid könnte die Regelung dann zügig in Kraft treten. Parallel soll weiterhin geprüft werden, ob bis dahin eine freiwillige Kulturförderabgabe erhoben werden kann.


„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Sparmaßnahmen treffen bekanntlich auch unsere Kulturszene äußerst empfindlich. Gerade bei Projekten der sogenannten freien Kulturszene braucht es meist vergleichsweise wenig Mittel, um unvergessliche Kulturerlebnisse auf die Beine zu stellen. Aber sollten diese kleinen, wertvollen Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen oder Projekte im Bereich der kulturellen Bildung wegbrechen, wäre der Schaden unbezahlbar hoch.
Kulturinstitutionen und die sogenannte freie Kulturszene tragen wesentlich zur Attraktivität von Orten als Wirtschaftsstandort und Tourismusmagnet bei. Beispielsweise berichtete der Donaukurier am 28.05.2025, einige der 2.325 Besucher*innen der Ingolstädter Tanztage 2025 seien aus Zürich, München, Berlin oder Regensburg angereist.
Da auch viele Gäste die kulturelle Vielfalt Ingolstadts schätzen und zum Teil deswegen hierher zu Besuch kommen, liegt es angesichts unserer dramatischen Haushaltslage nahe, auch sie mit einem kleinen Beitrag für den Erhalt unserer Kunst- und Kulturszene zu beteiligen. Allerdings gibt es dafür in Bayern rechtliche Hürden: Zwar liegt die Einführung einer vergleichbaren Abgabe, die auch „Bettensteuer“ genannt wird, in kommunaler Hand. In Bayern existiert dafür momentan jedoch keine rechtliche Grundlage, die Erhebung einer solchen Steuer für Hotelgäste ist derzeit verboten.
Aktuell klagen dagegen die Landeshauptstadt, Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Im März 2022 hat bereits das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit örtlicher Übernachtungssteuern mit dem Grundgesetz festgestellt. Auch der Bayerische Städtetag hat sich gegen das Verbot ausgesprochen. Wann das Bayerische Verfassungsgericht zu einer Entscheidung kommen wird, ist unklar. Dennoch wird seit Ende 2024 auch in Nürnberg über die Einführung einer „Bettensteuer“ diskutiert. Der Nürnberger Stadtrat wird anscheinend darüber demnächst entscheiden, dann wäre die Stadt im Fall einer positiven Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts bereits „startklar“.

Wir beantragen daher

1.    die Einführung einer „Kulturförderabgabe“ für Ingolstadt nach dem Vorbild anderer Großstädte, welche im Fall der Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung auf Landesebene ohne Verzögerung in Kraft treten könnte,
2.    die Einführung einer freiwilligen „Kulturförderabgabe“ in Ingolstadt zu prüfen, welche bis zur rechtlichen Klärung auf Landesebene gelten könnte.

Begründung:
Gemäß einer Übersicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) vom Januar 2025 gibt es derzeit in rund 50 Kommunen eine „Bettensteuer“, welche zum Teil auch als „Kulturförderabgabe“ bezeichnet wird. Abgaben für Hotel-Übernachtungsgäste zur Kulturförderung gibt es beispielsweise in Köln, Hamburg und Weimar. Die Höhe der „Kulturförderabgabe“ beträgt durchschnittlich zwei bis fünf Euro oder orientiert sich prozentual am Übernachtungspreis pro Person und pro Übernachtung.
Ingolstadt hat für die Größe der Stadt eine große Vielfalt an Museen, welche durch das zukünftige MKKD noch an Strahlkraft für auswärtige Besucherinnen und Besucher gewinnen wird. Auch die Konzerte des Georgischen Kammerorchesters, Inszenierungen des Stadttheaters Ingolstadts und die diversen Festivals und Feste werden regelmäßig auch von Gästen unserer Stadt besucht. Gäste, die beispielsweise zu Tagungen und Kongressen in unsere Stadt kommen, nutzen in der freien Zeit die Gelegenheit, sich ein Museum, eine Ausstellung oder ein Kulturdenkmal anzusehen. Selbst, wer nicht an Kunst und Kultur interessiert ist, schätzt die Atmosphäre einer pulsierenden Stadt, in der es vielfältige Angebote gibt.
Insofern wäre es sinnvoll und berechtigt, eine „Kulturförderabgabe“ bei allen Hotelgästen in Ingolstadt zu erheben – sofern dafür die rechtlichen Weichen auf Landesebene gestellt wurden. Zeiten des Sparens erfordern kreative Lösungen, um die entstehenden Förderdefizite zu kompensieren. Deswegen sollte geprüft werden, ob und in welcher rechtskonformen Ausgestaltung eine freiwillige „Kulturförderabgabe“ für Hotel-Übernachtungsgäste umgesetzt werden kann.“

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Krumwiede
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth

— BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN