Täter flippt bei Gericht aus und würgt Polizisten
Das Landgericht Ingolstadt hat einen Mann wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls zu sieben Jahren Haft verurteilt. Bei der Urteilsverkündung eskalierte die Situation: Der Angeklagte sprang auf, griff nach einem Mikrofon und würgte einen Polizeibeamten.
Am Landgericht Ingolstadt ist die Urteilsverkündung in einem Vergewaltigungsprozess am Mittwoch, 19. August 2026, eskaliert. Das Gericht verurteilte einen Mann aus Nigeria zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Er soll im Februar eine 42-jährige Frau am Bahnhof Pfaffenhofen vergewaltigt haben.
Während der Vorsitzende Richter die Entscheidung begründete, wurde der Angeklagte zunehmend unruhig. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks murmelte er mehrfach „Too much“, bevor er plötzlich aufsprang. Er griff nach dem vor ihm stehenden Tischmikrofon und bewegte sich damit in Richtung des Vorsitzenden Richters.
Zwei Polizeibeamte griffen sofort ein. Der Angeklagte wehrte sich, es kam zu einem heftigen Gerangel. Dabei würgte er einen der Polizisten und verletzte ihn am Kopf. Die Richter und Schöffen verließen während des Tumults den Sitzungssaal. Den Beamten gelang es schließlich, den Mann zu überwältigen und zu fixieren.
Anschließend rief der Angeklagte auf Englisch, er habe nichts getan und bekomme sieben Jahre Haft „für nichts“. Wegen seines weiterhin aggressiven Verhaltens wurde er aus dem Sitzungssaal ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter setzte die Urteilsbegründung anschließend im Beisein des Verteidigers fort.
Vergewaltigung am Bahnhof Pfaffenhofen
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Vorfall aus der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2026. Opfer war eine damals 42-jährige Frau aus der Ukraine.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich der Mann der Frau bereits am Rathausplatz in Ingolstadt genähert. Anschließend fuhr er zunächst mit ihr im Bus und später mit dem Zug nach Pfaffenhofen. Durchgängige Videoaufnahmen zeigten nach Angaben des Vorsitzenden Richters, wie die Frau versucht habe, die für sie unangenehme Situation möglichst unauffällig zu beenden.
Am Bahnhof Pfaffenhofen kam es schließlich im Bereich der Fahrradabstellplätze zum Übergriff. Nach den Feststellungen des Gerichts riss der Mann die Frau zu Boden, schlug und biss sie und drang mit dem Finger in sie ein. Erst als sich die Frau totstellte, ließ er von ihr ab.
Anschließend nahm der Mann nach den Feststellungen des Gerichts auch die Wertsachen der Frau an sich. Der Schuldspruch umfasste deshalb neben Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung auch Diebstahl.
Die Frau konnte nach dem Übergriff einen vorbeifahrenden Autofahrer auf sich aufmerksam machen. Er verständigte die Polizei.
DNA, Videoaufnahmen und Chatverläufe als Beweismittel
Der Angeklagte bestritt im Prozess die Vergewaltigung. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks räumte er lediglich ein, der Frau gefolgt zu sein und ihre Handtasche genommen zu haben.
Das Gericht stützte seine Entscheidung unter anderem auf Zeugenaussagen, DNA-Spuren, Videoaufzeichnungen und Handychats. Die Aussage der Betroffenen bewertete der Vorsitzende Richter als glaubhaft. An den Angaben des Angeklagten äußerte das Gericht dagegen Zweifel.
Das Teilgeständnis wurde bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt. Zu seinen Lasten wertete das Gericht unter anderem, dass er erst Mitte Februar wegen einer anderen Tat verurteilt worden war und bereits kurze Zeit später erneut straffällig geworden sein soll.
Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft
Der Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt hatte Ende Juli begonnen. In den Schlussvorträgen am 14. August forderte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Freiheitsstrafe.
Auch die Nebenklage hatte eine hohe Strafe gefordert. Die Ingolstädter Rechtsanwältin Andrea Kremer, die die Frau vertritt, hatte sich in ihrem Plädoyer eindringlich für die Rechte ihrer Mandantin eingesetzt.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte sieben Jahre Haft. Der Verurteilte muss bis zur Rechtskraft des Urteils weiterhin in Haft bleiben.
Opfer kehrte in die Ukraine zurück
Die Folgen der Tat belasten die Frau nach Angaben des Gerichts weiterhin schwer. Der Vorsitzende Richter berichtete, dass sie inzwischen nach Charkiw zurückgekehrt sei – obwohl sie vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen war.
Mit dem Urteil ist der Fall möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Wegen des Angriffs auf den Polizeibeamten während der Urteilsverkündung könnten weitere strafrechtliche Ermittlungen und ein neues Verfahren folgen.
