Grüne Fraktion beantragt Beibehaltung der personellen Ressourcen
Bei den vorgesehenen Sparmaßnahmen im städtischen Haushalt sind nun auch die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle sowie die Integrationsbeauftragten für Inklusion und Integration in den Blickpunkt gekommen. Auch hier soll gespart werden, indem die personelle Abdeckung noch weiter gekürzt wird.
„Integration, Inklusion, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit dienen nicht nur den Betroffenen selbst, sondern haben positive Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie auf das wirtschaftliche Potenzial unserer Stadt“, sagt Stadträtin Agnes Krumwiede. Sie sorgen für mehr Chancengleichheit und soziale Teilhabe für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt. „Diese Stärkung unserer Demokratie sollten wir nicht beschneiden“, sagt Krumwiede.
Mit der Arbeit dieser vier Bereiche werden auch Pflichtaufgaben abgedeckt, dafür müssen dann auch genügend Stunden vorgesehen werden. Deshalb hat die Grüne Fraktion heute beantragt, die personelle Ausstattung für Gleichstellung, Inklusion, Integration und Antidiskriminierung nicht weiter zu kürzen.
Antrag an den OB:
Keine weiteren Kürzungen bei der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle sowie bei den Inklusions- und Integrationsbeauftragten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle, Inklusions- und Integrationsbeauftragte sind zentrale Bausteine unserer Stadtverwaltung. Sie sorgen dafür, dass Chancengleichheit, gesellschaftliche und soziale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sind. Damit leisten sie wertvolle Arbeit zur Stärkung unserer Demokratie und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Integration, Inklusion, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit dienen nicht nur den Betroffenen selbst, sondern haben positive Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie auf das wirtschaftliche Potenzial unserer Stadt. Dieser Effekt wurde in zahlreichen Studien belegt, u.a. in der Studie „Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ von 2024 des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM).[1]
Bei der Gleichstellung ergeben sich auch einige Pflichtaufgaben aus dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG), darin wird z.B. geregelt, dass Kommunen mit mehr als 100 Beschäftigten über ein Gleichstellungskonzept verfügen müssen, welches regelmäßig fortgeschrieben werden muss. Im Bereich der Antidiskriminierung wiederum geht es darum, kommunales Handeln so auszurichten, dass das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 des Grundgesetzes bzw. Art. 118 der Bayerischen Verfassung und die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingehalten werden.
Die Ausstattung der Gleichstellungsstelle wurde seit 01.01.2026 bereits um eine 0,5 Stelle gekürzt. Eine weitere Kürzung der Gleichstellungsarbeit ist nicht vertretbar und hätte direkte Auswirkungen auf die Betroffenen, darunter auch innerhalb der Stadtverwaltung. Wenngleich die Antidiskriminierungsarbeit mit vier Wochenstunden zusätzlich erhalten bleiben soll, würde sich die erneute Kürzung negativ auswirken, da die zeitlichen Ressourcen fehlen, um den Herausforderungen im bisherigen Maß gerecht zu werden.
Antidiskriminierung und Gleichstellung sind unterschiedliche Arbeitsgebiete und erfordern eine gesonderte und jeweils ausreichende Stundenausweisung. Die Arbeit für die Antidiskriminierungsstelle kann nur ergänzend zur Gleichstellungsarbeit im fortgesetzt werden.
Wir beantragen die
Beibehaltung der personellen Ressourcen von 5,5 VZÄ für Gleichstellung, Inklusion, Integration und Antidiskriminierung
Begründung
Eine Auswertung im Rahmen der Evaluation der Antidiskriminierungsstelle inkl. Organisationsanalyse der Tätigkeiten der Beauftragten für Gleichstellung, für Integration und für Inklusion (V0467/25) zeigte im Juli 2025, dass sich Ingolstadt innerhalb der bayerischen Kommunen ähnlicher Größe in Bezug auf die eingesetzten Personalressourcen für Aufgaben zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe schon damals auf moderatem Niveau bewegte. Zum Zeitpunkt der Evaluation waren im Stellenplan noch 6,0 VZÄ für die untersuchten Themenbereiche hinterlegt.
Die vorgesehene Kürzung auf 4,25 VZÄ erachten wir als unverhältnismäßig. Der dadurch entstehende Nachteil für unsere Stadtgesellschaft wäre gravierender als der Vorteil durch die gewonnene Einsparung. Die Stellenkürzung träfe unmittelbar auch Menschen mit Behinderung. Pflichtaufgaben sind auch im Bereich der Inklusion gegeben, beispielsweise die Unterstützung der schulischen Inklusion im Bereich der Sachaufwandsträgerschaft (vgl. Art. 30b BayEUG), die Sicherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. §§ 154-167 SGB IX) oder die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei Planungen und Vorhaben (vgl. §§ 8, 9 SGB IX).
Durch die Kürzung bliebe weniger Zeit für die fachliche Beratung und Unterstützung von Betroffenen, den Abbau von Barrieren, die Begleitung von Inklusionsprojekten oder die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und Betroffenenvertretungen. Die Folgen wären längere Wartezeiten, weniger Unterstützung und eine insgesamt geschwächte kommunale Inklusionsarbeit. Integration, Inklusion sowie die Prävention vor Ungleichbehandlung und Ausgrenzung müssen in Ingolstadt trotz angespannter Haushaltslage Priorität haben.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Krumwiede
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Dr. Christoph Spaeth (Fraktionsvorsitzender), Nathalie Argus, Petra Kleine, Maria Segerer
Pressestelle Bündnis90/Die Grünen
