Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern – Allgemeiner Hinweis zur aktuellen Lage

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist erlaubnispflichtig! 

Aktuell ist es heiß, sehr heiß. Die Natur und der Mensch leiden gleichermaßen unter der Hitzewelle und der anhaltenden Trockenheit. Da scheint es naheliegend, Wasser mit Hilfe von Pumpen zur Abkühlung und Bewässerung des Gartens oder eines Ackers aus einem der vielzähligen Flüsse und Bäche im Stadtgebiet Ingolstadt zu entnehmen. Vermeintlich ist hier das Wasserangebot in Hülle und Fülle vorhanden. Die Folgen für die Lebewesen in den Bächen und Flüssen mit immer sinkenden Wasserständen kann aber verheerend sein. 

Das Umweltamt der Stadt Ingolstadt weist daher vorsorglich darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen grundsätzlich erlaubnispflichtig ist und die Entnahme ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. 
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis des Umweltamtes der Stadt Ingolstadt (Untere Wasserrechtsbehörde), da es sich dabei einen wasserrechtlichen Tatbestand darstellt.

Eine Erlaubnis kann allerdings nur erteilt werden, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, insbesondere auch für Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern, die ohne ausreichend Wasser nicht überleben können, entstehen. Da sich größere Wasserentnahmen grundsätzlich nachteilig auf den Naturhaushalt der Gewässer auswirken, wenn aufgrund von Trockenheit wenig bis kein Wasser vorhanden ist, kann eine Erlaubnis nicht erteilt werden. 

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gelten im eingeschränkten Umfang nur für den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Eigentümer eines Gewässergrundstückes dürfen Wasser aus diesem Gewässer nur für den eigenen Bedarf entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Gleiches gilt für Eigentümer oder Pächter von Grundstücken, die unmittelbar an ein oberirdisches Gewässer angrenzen. Aufgrund der aktuell anhaltenden Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen schädliche Auswirkungen auf die Gewässerökologie. Dann ist die Wasserentnahme auch im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs nicht erlaubt.

Für die Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern ist ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann nur erteilt werden, wenn keine wesentlichen Nachteile im oben geschilderten Sinn zu erwarten sind. 

Stadt Ingolstadt

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