Im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Ethik und dem Schutz aller Beteiligten
Jens und Peter wünschten sich nichts sehnlicher als ein eigenes Kind, Für die Erfüllung dieses Wunsches benötigen sie allerdings die Unterstützung einer Leihmutter. Wegen der ethischen, rechtlichen, psychologischen und medizinischen Folgen ist diese „Dienstleistung“ höchst umstritten – und in Deutschland verboten.
Doch ein Verbot lässt den Wunsch nach einem Kind nicht verschwinden. Viele weichen deshalb ins Ausland aus. So wurden in der Ukraine vor dem Ukraine-Krieg jährlich 2.000 bis 3.500 Kinder in mehr als 50 Reproduktionskliniken ausgetragen. In den USA sind es sogar etwa 10.000 Kinder pro Jahr; die Kosten für ein Wunschkind belaufen sich dort auf einen sechsstelligen Betrag – eine Lösung also nur für zahlungskräftige Eltern.
Die kommerzielle Form der Leihmutterschaft soll wegen erheblicher ethischer Bedenken in Deutschland weiterhin verboten bleiben. Denn – so die vielfach formulierte Kritik – das Kind werde zum Objekt eines Rechtsgeschäfts. Zudem könne eine solche Praxis gegen Artikel 35 der UN-Kinderrechtskonvention verstoßen, der den Verkauf von Kindern unterbindet.
Der Versuch einer Legalisierung
Um dennoch eine begrenzte Legalisierung zu ermöglichen, hatte die Ampelkoalition seinerzeit im Koalitionsvertrag angekündigt, Möglichkeiten einer Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft prüfen zu lassen. Das Anliegen der Befürworter ist nachvollziehbar: Sie erhoffen sich klare rechtliche Regelungen sowie einen besseren Schutz der Leihmutter und des Kindes. Indem ausschließlich nichtkommerzielle Formen erlaubt würden, soll der Vorwurf des Kinderhandels ausgeschlossen werden.
Doch was bedeutet altruistische Leihmutterschaft überhaupt? Gemeint ist, dass die Leihmutter keine Vergütung erhält, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. Ärzte, Labore und Agenturen verdienen jedoch weiterhin an dem Verfahren. Offen bleibt zudem, ab wann eine Aufwandsentschädigung faktisch zur Bezahlung wird.
Vor diesem Hintergrund berief das Bundesgesundheitsministerium 2023 eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ein. Neben der Neuregelung des § 218 sollte sie auch die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen. Die politischen Positionen reichten von grundsätzlicher Ablehnung bis zur Forderung nach einem Recht auf ein Kind. Die einen verwiesen auf die Selbstbestimmung der Frauen, die anderen warnten vor Missbrauch.
Im April 2024 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor. Darin sprach sie sich ausdrücklich gegen eine uneingeschränkte Freigabe aus. Zugleich räumte sie dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit ein, das bestehende Verbot beizubehalten.
Die Kommission betonte die erheblichen Risiken einer Leihmutterschaft. Allenfalls unter sehr engen Voraussetzungen könne eine altruistische Leihmutterschaft rechtlich ermöglicht werden. Voraussetzung wären strenge Beratung, klare rechtliche Regelungen und staatliche Aufsicht – ähnlich wie bei einer Adoption.
Leihmutterschaft wird nicht nur in konservativen Kreisen kritisch gesehen. Auch in Teilen der feministischen Bewegung stößt sie auf Ablehnung. Befürchtet wird, dass mit einer Legalisierung die Instrumentalisierung von Frauen gefördert wird: Der weibliche Körper werde zur reproduktiven Ressource, die Schwangerschaft zur Dienstleistung. Andere Feministinnen vertreten hingegen die Ansicht, dass es zur Selbstbestimmung von Frauen gehöre, selbst entscheiden zu dürfen, ob sie ein Kind für andere austragen möchten.
Freiwilligkeit unter Druck
Doch auch eine auf Familie und enge Freundschaft beschränkte Leihmutterschaft löst nicht alle ethischen Grundprobleme, sondern wirft neue Fragen auf: Wie freiwillig ist die Entscheidung einer Schwester oder engen Freundin tatsächlich, wenn starke emotionale Bindungen und familiäre Erwartungen im Spiel sind? Die Gefahr besteht, dass aus einem Wunsch schnell eine moralische Verpflichtung wird. Zudem stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Ablehnung auf die Beziehung innerhalb der Familie oder des Freundeskreises haben kann.
Auch heute bleibt jede Schwangerschaft mit Risiken verbunden. Mögliche Komplikationen trägt die Leihmutter – ohne anschließend einen Anspruch auf das Kind zu haben. Und wer entscheidet im Fall eines notwendigen medizinischen Eingriffs: die Schwangere oder die künftigen Eltern?
Nicht zu unterschätzen ist auch die Bindung, die zwischen der Schwangeren und dem Kind entstehen kann. Eine Schwester oder Freundin trägt das Kind – anders als eine „professionelle“ Leihmutter – aus Empathie für die werdenden Eltern aus. Gerade dadurch können neue Konflikte entstehen. Sie beobachtet möglicherweise später den Umgang der Eltern mit dem Kind besonders kritisch – kritischer vielleicht als eine unbeteiligte Person.
Was spräche trotz der zahlreichen Probleme für eine eingeschränkte Legalisierung? Vor allem eine pragmatische Überlegung: Wenn viele deutsche Bürgerinnen und Bürger ohnehin die Möglichkeit einer Leihmutterschaft im Ausland nutzen – mit all den Nachteilen wie geringerem Schutz der Mütter und unklarer Rechtslage –, könnte eine streng regulierte altruistische Leihmutterschaft im Inland möglicherweise Missbrauch begrenzen.
Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ aus dem Jahr 2025 spielt das Thema Eizellspende und Leihmutterschaft offenbar keine Rolle mehr. Die Bundesregierung verfolgt seit 2026 vielmehr eine andere Richtung im Strafrecht: Ein Kabinettsentwurf vom 27. Mai 2026 soll Menschenhandel künftig auch bei Ausbeutungsformen wie erzwungener Leihmutterschaft erfassen.
Eine erzwungene Leihmutterschaft liegt demnach nicht nur dann vor, wenn Frauen im Rahmen von Menschenhandel getäuscht oder dazu gebracht werden, ein Kind auszutragen. Sie kann auch dann vorliegen, wenn die Zustimmung zwar formal freiwillig erfolgt, die betroffene Frau aufgrund extremer Armut jedoch faktisch keine echte Alternative hat.
Selbst wenn eine Leihmutterschaft innerhalb der Familie erfolgt, stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Freiwilligkeit. Der Erwartungsdruck innerhalb der Familie könne unter Umständen so groß sein, dass die Entscheidungsfreiheit der Schwester erheblich eingeschränkt wird.
Solange Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, können sich ein Wunschkind weiterhin vor allem solvente Menschen leisten – im Ausland, mit all den bekannten Risiken und außerhalb des deutschen Rechtsrahmens.
Foto: freepik
