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Haushalt 2026: Genehmigung nicht möglich

Stadt erarbeitet Konzept zur Haushaltssicherung

Die Regierung von Oberbayern hat die Haushaltssatzung der Stadt Ingolstadt für das Jahr 2026 – wie erwartet – nicht genehmigt. Aufgrund der strukturellen Unterdeckung und der derzeit nicht gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit über den gesamten Finanzplanungszeitraum war eine Genehmigung nicht möglich. Die Vorlage der Haushaltssatzung ist gesetzlich erforderlich und bildet die Grundlage für die nächsten Schritte der Haushaltssicherung.

Mit ihrer Entscheidung bestätigt die Rechtsaufsicht die bereits bekannte deutlich verschärfte Haushaltslage der Stadt Ingolstadt. Hintergrund ist insbesondere der deutliche Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben aufgrund Kostensteigerungen.

Damit können die für 2026 vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht genehmigt werden. Verpflichtungsermächtigungen sind finanzielle Zusagen für mehrjährige Projekte – sie ermöglichen es der Stadt, heute Aufträge zu vergeben, deren Zahlungen erst in den kommenden Jahren anfallen. Somit fehlt die Grundlage, neue mehrjährige Investitionsprojekte verbindlich zu starten. Stattdessen gelten weiterhin und auf unbestimmte Zeit die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nach der Gemeindeordnung: Ausgaben sind auf das zwingend Notwendige zu beschränken, neue Projekte können grundsätzlich nicht begonnen werden. Ausnahmen sind nur in begrenzten Einzelfällen möglich und erfordern eine enge Abstimmung mit der Regierung sowie weitere Konsolidierungsbeiträge. 

Oberbürgermeister Dr. Michael Kern: „Die Nicht-Genehmigung des Haushalts war erwartbar, die Folgen sind klar. Jetzt geht es darum, die Konsolidierung entschlossen fortzusetzen – die nächsten Schritte bereiten wir bereits konkret vor.“

Auswirkungen auf Haushaltsführung und Investitionen
Bereits laufende Maßnahmen sowie zentrale Pflichtaufgaben – etwa im Schulbereich oder bei der Infrastruktur – sollen fortgeführt werden. Allerdings sind auch hierzu Kreditaufnahmen nötig, für die aufzuzeigen ist, wie der Schuldendienst dafür geleistet werden kann. Neue Kredite für zusätzliche Investitionsprojekte sind derzeit grundsätzlich nicht möglich – oder nur in eng begrenzten Einzelfällen nach gesonderter Genehmigung. Bereits im März hat der Stadtrat vier Projekte beschlossen, deren Kredite jetzt gemeinsam mit erforderlichen Mitteln für laufende Maßnahmen bei der Regierung beantragt sind. Dazu zählen die Sanierung der Hauptfeuerwache, die Erweiterung der Grundschule Ringsee, die Teilsanierung der Südlichen Ringstraße sowie Containerlösungen für die Grundschule Unsernherrn. Eine Entscheidung der Regierung hierzu steht noch aus.

Für die Stadt bedeutet das vor allem, dass die Umsetzung neuer Projekte zurückgestellt werden muss. Zugleich müssen bestehende Leistungen und Standards erneut und mit größerer Tiefe überprüft werden. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungsunternehmen, die zudem gefordert sind, ihre Wirtschaftlichkeit weiter zu verbessern, damit sie Zins und Tilgung für ihre Investitionskredite sowie eine angemessene Eigenkapitalrendite weiter erwirtschaften bzw. aus dem städtischen Haushalt zu deckende Defizite reduziert werden. Ziel bleibt die nachhaltige Sicherung des Haushalts und die Rückkehr zu einer eigenständigen Investitionsfähigkeit.

Weiteres Vorgehen der Stadt
Damit beginnt nun unmittelbar die nächste Phase der Konsolidierung: Nach Aufforderung der Regierung erarbeitet die Stadt ein umfassendes Haushaltssicherungskonzept. Es ist ein verbindlicher Maßnahmenplan, der aufzeigt, wie das strukturelle Defizit schrittweise abgebaut und die finanzielle Handlungsfähigkeit in den kommenden Jahren wiederhergestellt werden kann. Das Konzept soll bis Herbst vorliegen und wird sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmeseite in den Blick nehmen. Bereits im Dezember hat der Stadtrat in Erwartung dieser Vorgabe mit einem Dachbeschluss die Grundlage für weitere Konsolidierungsschritte gelegt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden derzeit aufbereitet und dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt. Einfließen werden dabei auch die Ergebnisse der laufenden Aufgabenkritik.

Klar ist weiterhin: Die Konsolidierung ist ein Ausdauerprozess über mehrere Jahre. Ein genehmigungsfähiger Haushalt wird nicht kurzfristig erreichbar sein. Nötig ist ein nachhaltiger Lösungsansatz, der mit dem Leitmotiv „Ingolstadt – zukunftsfest 2030“ bereits im Sommer 2025 vorgestellt wurde. Aufbauend auf den bereits umgesetzten Konsolidierungspaketen I und II werden die weiteren Maßnahmen nun schrittweise erarbeitet, politisch beraten und beschlossen. Ziel bleibt, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nachhaltig wiederherzustellen und mittelfristig wieder Handlungsspielräume zu gewinnen.

Nach der im März vom Stadtrat beschlossenen Personalkostenreduktion und der Anhebung der Grundsteuer B folgen als nächste Schritte die Beantragung staatlicher Bedarfszuweisungen sowie weitere konkrete Konsolidierungsvorschläge auf Grundlage des Dachbeschlusses.

Pressestelle Stadt Ingolstadt

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