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Informationen zur Grundsteuer

Bescheide werden im April verschickt 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke betrifft, wurde mit Stadtratsbeschluss vom 26. März rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf künftig 630 v. H. festgesetzt. Bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen bleibt der Hebesatz unverändert bei 390 v. H.

Wichtiges zu Ablauf und Umsetzung
Die neuen Grundsteuerbescheide der Stadt Ingolstadt für die Grundsteuer B mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2026 werden im April voraussichtlich ab der KW 16 versendet. Ein Beiblatt enthält Informationen und Erläuterungen rund um den Grundsteuerbescheid. 

Für die Grundsteuer A ergehen keine neuen Bescheide, da hier keine Änderung des Hebesatzes durchgeführt wurde. Die Grundsteuerbescheide ab dem 1. Januar 2025 sind weiterhin gültig. 

Trotz intensiver Vorarbeiten und einer umfangreichen Überprüfung der Daten kann es vorkommen, dass Personen einen Grundsteuerbescheid erhalten, obwohl das Grundsteuerobjekt bereits vor 2026 verkauft wurde oder ein (Mit-)Eigentümer ausgeschieden ist. Gründe hierfür sind zum einen, dass kein automatischer Datenaustausch zwischen den Einwohnermeldedaten und den Daten der Grundstückseigentümer erfolgen kann. Zum anderen sind die Zurechnungen auf neue Eigentümer durch das Finanzamt, insbesondere bei Eigentumsübertragungen zwischen 2024 und 2025, bis zum Bescheidversand durch die Stadt Ingolstadt noch nicht abgeschlossen. 

Informationen zum Eigentümerwechsel
Die Stadt Ingolstadt ist zwingend an die vom Finanzamt erlassenen Grundlagenmessbescheide gebunden. Bei einem Eigentümerwechsel muss zunächst die steuerliche Zurechnung auf den neuen Eigentümer durch das Finanzamt erfolgen. Erst wenn der Stadt Ingolstadt die entsprechenden Daten vom zuständigen Finanzamt Zwiesel hierzu übermittelt wurden, ist eine Änderung der Grundsteuerlast auf einen neuen Eigentümer möglich.
Für den Fall, dass der Eigentümerwechsel noch nicht durchgeführt worden ist, bittet die Kämmerei Betroffene um Geduld und Verständnis, da derzeit noch keine Informationen des Finanzamtes Zwiesel bezüglich der Änderung vorliegen und dort die Messbescheide chronologisch abgearbeitet werden.

Personen, die noch keinen Änderungsbescheid (= Aufhebungsbescheid) zur Grundsteuer erhalten haben, bleiben weiterhin steuerpflichtig. Je nach Dauer der Grundsteuerpflicht wird ggf. die zu viel bezahlte Grundsteuer selbstverständlich zurückerstattet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Betroffene ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Wer vor oder nach Erhalt des Grundsteuerbescheids noch weitere Fragen hat, finden auf der Homepage der Stadt Ingolstadt unter www.ingolstadt.de Antworten auf die häufigsten Fragen und weitere nützliche Informationen. 

Darüber hinaus stehen die Sachbearbeiter der Grundsteuer sowohl per E-Mail an grundsteuer@ingolstadt.de als auch unter der Hotline 0841/305-1370 gerne für Rückfragen zur Verfügung. 

Da die Kämmerei der Stadt Ingolstadt mit einem sehr hohen Aufkommen an Rückfragen rechnet, wird empfohlen, Anfragen zunächst per E-Mail zu stellen, gerne auch mit Bitte um Rückruf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen, das Anliegen möglichst schnell zu beantworten.

Pressestelle Stadt Ingolstadt

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