Weitere Begrenzung der Personalkosten
Der Stadtrat hat Maßnahmen zur weiteren Begrenzung der Personalkosten beschlossen und damit einen zentralen Baustein zur Sicherung des städtischen Haushalts auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Anstieg der Personalausgaben deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten.
Kern des Beschlusses ist eine jährliche Reduzierung des Personalbestands um durchschnittlich 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bis zum Jahr 2029. Grundlage hierfür ist die natürliche Fluktuation, etwa durch Ruhestand oder Stellenwechsel, die konsequent für den Konsolidierungsprozess genutzt werden soll. Gleichzeitig wird angestrebt, den jährlichen Anstieg der Personalkosten auf durchschnittlich zwei Prozent zu begrenzen.
Die Zielvorgabe setzt voraus, dass zusätzliche Stellen grundsätzlich vermieden werden. Neue Personalbedarfe sollen vorrangig durch interne Umverteilung, Priorisierung von Aufgaben, Digitalisierung sowie organisatorische Anpassungen ausgeglichen werden. In gesetzlich gebundenen Bereichen – etwa in der Kinderbetreuung – können Ausnahmen erforderlich sein.
Zur Steuerung der Entwicklung wird ein systematisches referatsbezogenes Personal- und Kostencontrolling weiter ausgebaut. Damit sollen Veränderungen frühzeitig sichtbar gemacht und die Verantwortung der Fachbereiche gestärkt werden. Die Zielerreichung wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.
Parallel wird die Aufgabenkritik innerhalb der Verwaltung vertieft. Ziel ist es, Aufgaben, Standards, Organisationsstrukturen und Prozesse zu überprüfen und dort anzupassen, wo Einsparungen möglich sind. Damit sollen strukturelle Überlastungen vermieden und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch unter den Bedingungen der Konsolidierung gesichert werden.
Durch die beschlossenen Maßnahmen können die Personalkosten bis 2029 spürbar begrenzt werden. Im Vergleich zu bisherigen Planungen ergibt sich 2029 so ein zusätzliches Einsparpotenzial in Höhe von 14 Millionen Euro.
Pressestelle Stadt Ingolstadt

