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Zahlungstermin für die Hundesteuer

Für die Hundesteuer 2026 seht der Zahlungstermin am 1. April an. Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2025 gelten auch für das Kalenderjahr 2026, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Kämmerei der Stadt Ingolstadt, in der Münchener Straße 94 angemeldet werden. 

Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Formulare abgerufen werden. In ausgedruckter Form sind sie auch im Bürgeramt im Neuen Rathaus vorrätig.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt mit allen weiteren Informationen ist auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Hundesteuer abrufbar. Bei Nichteinhalten der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.

Für Rückfragen steht die Kämmerei der Stadt Ingolstadt, Sachgebiet Gemeindesteuern, für Auskünfte zur Verfügung. 

Foto: freepic

Pressestelle Stadt Ingolstadt

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