Anzeige

Außengastronomie in der Altstadt

Sperrzeitverkürzung für das Sommerhalbjahr kann beantragt werden 

Für die Außengastronomie in der Altstadt kann im Sommerhalbjahr ab dem 1. April bis zum 30. September eine Sperrzeit ab 24 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerte am Freitag, 26. Juni, und am Samstag, 27. Juni, eine Sperrzeit ab 1 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus. 

Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, E-Mail gaststaetten@ingolstadt.de, auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Gewerbe-Gaststätten verfügbar.

Bei den Sperrzeiten gilt, dass eine halbe Stunde vor Eintreten keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben werden dürfen. Ab Sperrzeitbeginn dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch das Zusammenstellen der Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Bei festgestellten Verstößen oder wiederholten Lärmbeschwerden wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten bzw. die Freischankfläche wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten. 

Pressestelle Stadt Ingolstadt

Artikel teilen:

Verlinkte Themen: