Die ÖDP stellt einen Antrag zur Prüfung an den OB Dr. Michael Kern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Antrag:
Die Stadt Ingolstadt prüft im Einvernehmen mit den Kommunen im räumlichen Wirkungsbereich der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt sowie der Sparkasse selbst die Möglichkeit von Ausschüttungen erzielter Unternehmensgewinne.
Begründung:
Die bundesdeutschen Sparkassen haben im Jahr 2024 laut Handelsblatt ein Rekordergebnis mit fast 16 Milliarden Euro Gewinn erzielt. Nach Abzug von Vorsorgereserven verblieb ein Gewinn vor Steuern von 7,3 Milliarden Euro.
Mit Gewinnausschüttungen sind Sparkassen in aller Regel zurückhaltend, beschränken sich lieber – was ja durchaus auch lobenswert ist – auf Spenden und Sponsoring.
Und doch verwies im August 2025 der Hessische Rechnungshof die Kommunen darauf, ihre „Einnahmepotentiale“ besser zu nutzen und dabei auch die Sparkassen in Betracht zu ziehen. Während die Kommunen finanziell mit dem Rücken an der Wand stünden, gehe es den Sparkassen vergleichsweise gut. Dass dies durchaus möglich ist hat die Sparkasse Fürstenfeldbruck vor Jahresfrist „erstmals seit Menschengedenken“ – so die Schlagzeile damals im Münchner Merkur – gezeigt. Ganz aktuell mit dabei bei Ausschüttungen auch die Sparkasse Allgäu.
Es geht darum, einen Weg zu finden, der die Leistungsfähigkeit unserer Sparkasse in keiner Weise gefährdet und doch einen zusätzlichen Beitrag im Sinne des Gemeinwohls für die Kommunen im Wirkungsbereich unserer Sparkasse ermöglicht.
Dies erscheint sehr wohl machbar: Der Finanzbericht der Deutschen Sparkassen-Gruppe bescheinigt den Sparkassen per Ende 2024 insgesamt eine „komfortable Eigenkapitalausstattung“; die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt liegt bei wesentlichen Kenndaten wie etwa den Kernkapitalquoten zusätzlich nochmals recht deutlich über dem Durchschnitt der deutschen Sparkassen.
Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 hat die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt laut entsprechender Offenlegungsberichte jeweils einen Gewinn von 11,3 Millionen Euro ausgewiesen. Selbst eine teilweise Ausschüttung eines Jahresgewinns an die Kommunen im Wirkungsbereich unserer Sparkasse, wovon dann wiederum über die Hälfte anteilig bei der Stadt Ingolstadt landen würde, ergäbe demnach rasch einen siebenstelligen Betrag zugunsten städtischer Konten.
Mit der in der Satzung vorgegebenen Einschränkung „Die Verbandsmitglieder dürfen die an sie abgeführten Bilanzgewinne nur für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse in Einklang stehende Zwecke verwenden“ sollte die Stadt gut leben können: So manche eingestampfte oder geschrumpfte freiwillige Leistung würde sehr wohl dieser Vorgabe entsprechen, so manche Einrichtung würde mit vermehrtem Mut und Zuversicht auf das neue Jahr blicken.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Raimund Köstler gez. Fred Over
Stadtrat Stadtrat
