Finanzhoheit bleibt bei der Stadt

Konsolidierung ist zentrale Aufgabe

Verschiedene Berichterstattungen der vergangenen Tage legen nahe, die Haushaltshoheit liege im kommenden Jahr bei der Regierung von Oberbayern, die damit die finanzielle Führung der Stadt Ingolstadt übernehme. Das ist nicht richtig, darauf weist das städtische Finanzreferat hin.

Auch im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung bleibt die Finanzhoheit uneingeschränkt bei der Stadt Ingolstadt.

Die Regierung von Oberbayern nimmt allerdings ihre gesetzliche Rechtsaufsicht wahr – sie überprüft die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, greift aber nicht in die finanzpolitische Steuerung oder die Prioritätensetzung der Stadt ein.

Die Stadt Ingolstadt trägt weiterhin die volle Verantwortung für ihre Finanzpolitik. Ihre zentrale Aufgabe ist es, den Weg zurück zu einer stabilen Haushaltswirtschaft selbst zu gestalten und perspektivisch wieder einen ausgeglichenen, genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, durch Reduzierung der Ausgaben aber auch Erhöhung der Einnahmen.

Die Regierung von Oberbayern begleitet diesen Prozess im Rahmen ihrer Aufsicht und achtet darauf, dass die Haushaltswirtschaft wieder stabil wird, die Verschuldung begrenzt bleibt und die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt gesichert wird. Alle Entscheidungen über Kürzungen, Einsparungen oder umzusetzende Projekte trifft weiterhin die Stadt selbst.

Für das Jahr 2026 muss damit gerechnet werden, dass die Genehmigung des Haushalts auf Grund erheblicher Unterdeckungen im Verwaltungshaushalt nicht erteilt werden kann. Daher ist der finanzielle Spielraum enger gefasst: Die Stadt ist dann grundsätzlich gehalten, sich auf Maßnahmen und Leistungen zu beschränken, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Die verfassungsrechtlich garantierte Finanzhoheit der Stadt Ingolstadt besteht uneingeschränkt fort – eine Abstimmung der Ausgaben mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist dabei nicht erforderlich. Zugleich liegt es in der Verantwortung der Stadt, durch eine konsequente Haushaltskonsolidierung in den kommenden Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Der Stadtrat wird in seiner Sondersitzung am 20. November darüber beschließen, wie die vorläufige Haushaltsführung 2026 konkret ausgestaltet wird.

Auch während der vorläufigen Haushaltsführung können Kreditaufnahmen unter den Voraussetzungen des Art. 69 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 GO erfolgen. Sie bedürfen einer Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern, so wie auch die Kreditaufnahme im Rahmen einer Haushaltssatzung dem Genehmigungsvorbehalt der Rechtsaufsicht unterliegt. Ob ein Projekt politisch gewollt oder fachlich sinnvoll ist, entscheidet weiterhin allein die Stadt Ingolstadt.

Pressestelle/Stadt Ingolstadt

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