Mehrwertsteuersenkung ohne Auswirkung auf IFG Parkgebühren
Die Bundesregierung hat beschlossen, ab dem 1. Juli die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent vorübergehend bis Ende des Jahres zu senken. Die IFG erwirtschaftet im Bereich Parken Einnahmen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Die Preisänderung würde sich durch die Mehrwertsteuersenkung auf geringfügige Beträge belaufen, was nur durch eine kostenintensive Umrüstung zu bewerkstelligen wäre.
Statt der direkten Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Parkkunden, beabsichtigt die IFG den entstehenden Überschuss in anderer Form der Bevölkerung zu Gute kommen zu lassen.