Online-Trading: Betrüger erbeuten mehr als 130.000 €

Polizei Ingolstadt

Phänomenbereich mit erheblicher Steigerung der Fallzahlen

Anlagebetrüger erbeuteten in einem Zeitraum bis September 2025 mehr als 130.000 € von einem Mann aus dem Landkreis Eichstätt. Der Kontakt zum Opfer entstand über Werbeanzeigen im Internet.

Der Geschädigte wurde über Werbeanzeigen in einem sozialen Medium auf vermeintlich Aktientipps aufmerksam und gelangte über diesen Weg in vier unterschiedliche Chatgruppen, in denen vermeintlich professionell Handelstipps ausgetauscht wurden.

In allen vier Gruppen war die Vorgehensweise die gleiche: Zuerst wurden Tipps zum Handel mit Aktien und Kryptowährungen ausgetauscht, bevor dann zum Download einer vermeintlichen Trading-App geraten wurde. Durch diese Apps sollte der Handel noch effizienter und günstiger stattfinden. Tatsächlich wurde dem 58-jährigen Angestellten ein Handel jedoch nur vorgegaukelt. Sein eingesetztes Kapital war bereits mit der Einzahlung von den Betrügern entwendet worden. In den Chatgruppen befanden sich eine Vielzahl vermeintlicher Personen, die sich allesamt positiv über die Apps äußerten. So wurde der Anschein erweckt, es handle sich um ein seriöses Angebot.

Tatsächlich handelte es sich bei den weiteren Chatteilnehmern jedoch ebenfalls um die Täter und teilweise um automatische, KI-generierte Chatbots.

Im laufenden Jahr erbeuteten Betrüger mit dieser Masche alleine in der Region 10 mehr als 8 Millionen Euro durch sogenannten Online-Anlagebetrug. Durch kein anderes Internetdelikt wurde mehr Schaden verursacht. 2025 wurden bereits mehr als 200 Fälle im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Ingolstadt registriert.

Seit 2020 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen und des entstandenen Gesamtschadens in diesem Deliktsbereich feststellen. Tendenziell lässt sich auch für das Jahr 2025 eine weitere Steigerung erkennen.

Mit plakativer Werbung im Internet erregen die Betrüger die Aufmerksamkeit ihrer potentiellen Opfer. Mit dem Versprechen auf hohe Gewinne werden Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die auf der Suche nach lukrativen Anlagemöglichkeiten sind. Ihre Vertrauenswürdigkeit untermauern die Täter zuweilen mit Bildern oder Zitaten prominenter Personen, die einer Verwendung allerdings nie zugestimmt haben.

Die vermeintlichen Trading-Plattformen erwecken auf den ersten Blick einen professionellen Eindruck. „Dass es sich dennoch um eine Betrugs-Webseite handelt, kann man meist schon an der Aufmachung erkennen. Viele sehen sich sehr ähnlich, da häufig dieselben Technologieanbieter verwendet werden“, so Kriminalhauptkommissar Christian Reichmann von der Kripo Ingolstadt. Tagtäglich beschäftigt sich Reichmann mit derlei Betrugsseiten und weiß daher, wie man diese von seriösen Trading-Seiten unterscheiden kann: „Viele haben kein Impressum oder keinen genauen Firmennamen angegeben. Als Kontaktmöglichkeit stehen meist nur eine E-Mail-Adresse und eine -oftmals ausländische- Handynummer zur Verfügung. Unter den angegebenen Büroanschriften findet man Hochhäuser in Großstädten. Diese geben keinen Hinweis darauf, dass dort tatsächlich eine Brokerfirma ansässig sein könnte.“

Auch hinsichtlich der immer mehr auftretenden Trading-Apps kann eine zunehmende Professionalisierung in Erscheinung und Funktionalität festgestellt werden. Im Gegenzug zum bisherigen modus operandi beim Online-Anlagebetrug treten dabei vermehrt Chatgruppen in Erscheinung, ein telefonischer Kontakt findet in der Regel nicht mehr statt. Dies lässt die Täter noch schneller und breiter gefächert potenzielle Opfer kontaktieren.

Gelockt wird meist mit einer verhältnismäßig niedrigen Summe, die als Erstanlage von den Opfern gefordert wird. Daraufhin werden in den vorgetäuschten Depots virtuell hohe Gewinne vorgegaukelt, die eine letzte Skepsis beseitigen. Es folgen weitere Überweisungen mit teils sehr hohen Geldbeträgen. Spätestens dann, wenn die gutgläubigen Anlegerinnen und Anleger jedoch die Auszahlung ihrer Erträge fordern, sind die Trading-Plattformen nicht mehr erreichbar und der vermeintliche Gewinn samt den getätigten Einlagen verloren.

In einigen Fällen findet im Anschluss an diese Masche eine sogenannte „Reaktivierung“ statt. Es meldet sich erneut ein scheinbarer Spezialist und verspricht das verlorene Geld zurückzuholen. Allerdings nur gegen Gebühr. Im Folgenden wiederholen sich die Vorgehensweisen in ähnlicher Form, bis das Opfer nicht mehr gewillt oder in der Lage ist, weiter einzuzahlen.

Die Kriminalpolizei rät dringend, sich vor einer derartigen Geldanlage genauestens über die Seriosität des Anbieters zu informieren.

Polizeipräsidium Oberbayern Nord

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