Die Anträge verschiedener Fraktionen zum Weinzierl-Gelände werden voraussichtlich in der Oktober-Sitzung des Stadtrates von der Verwaltung beantwortet.
Zur Einordnung stellt die Stadtverwaltung im Folgenden den aktuellen Sachstand dar:
Einer weiteren Nutzung der Gebäude auf dem Weinzierl-Gelände steht weniger die zukünftig geplante und beschlossene Renaturierung des Areals entgegen, als vielmehr der bauliche Zustand der Gebäude und die rechtliche Pflicht zur Absiedlung aus Gründen des Hochwasserschutzes.
Das sogenannte Weinzierl-Gelände liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet nach § 76 WHG und Art. 46 BayWHG. Damit ist das Areal rechtlich und tatsächlich für eine bauliche Entwicklung ungeeignet. Jede Versiegelung oder Bebauung verringert die Retentionsräume und beeinträchtigt den Hochwasserschutz.
Die bestehenden Hallen und das ehemalige Verwaltungsgebäude stammen noch aus der Zeit des früheren Kieswerks, in der eine Nutzung an diesem Standort zulässig war. Nach dem Erwerb durch die Stadt Ingolstadt wurden die Gebäude übergangsweise an verschiedene Nutzer – vor allem Firmen und Vereine – vermietet. Diese Zwischennutzung war ausdrücklich befristet und nur bis zum Ende der Lebensdauer der Bausubstanz vorgesehen.
Dieser Zeitpunkt ist inzwischen erreicht. Die Gebäude sind altersbedingt in einem baulichen Zustand, der eine sichere Weiternutzung ausschließt und zukünftig sogar statische oder sicherheitstechnische Risiken erwarten ließe. Eine Instandsetzung oder Sanierung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da sich das Gelände innerhalb des Überschwemmungsgebiets befindet und damit jegliche bauliche Ertüchtigung unzulässig wäre.
Der Stadtrat hat daher im Jahr 2023 die Entmietung des Weinzierl-Geländes bis Ende 2025 beschlossen. Die betroffenen Mieter wurden frühzeitig informiert. Ein Teil der bisherigen Nutzer (Firmen und Vereine) hat bereits Ersatzflächen gefunden oder den Umzug angekündigt. Die Verwaltung prüft aktuell, ob insbesondere für Musikgruppen mit bisherigen Übungsräumen auf dem Gelände kurzfristig alternative Standorte bereitgestellt werden können.
Zwar ist aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung derzeit noch unklar, mit welchem Zeitlauf die Renaturierung des Geländes umgesetzt werden kann. Aufgrund festgestellter Bodenverunreinigungen und Schadstoffbelastungen in den Gebäuden ist aber ein baldiger Rückbau der Gebäude (gegebenenfalls priorisiert in mehreren Etappen) aus Umweltschutzgründen angestrebt.
Pressestelle/Stadt Ingolstadt
Foto: Hartmann/IN-direkt