Urteil im Goldschatzprozess: Angeklagte zu hohen Haftstrafen verurteilt
Vor dem Landgericht Ingolstadt ist im sogenannten Goldschatzprozess das Urteil gesprochen worden.
Die vier angeklagten Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls sowie weiterer Einbruchstaten verurteilt. Die verhängten Haftstrafen liegen zwischen 4 Jahren und 9 Monaten und 11 Jahren Gefängnis.
Die Verurteilung orientierte sich weitgehend an den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Strafen zwischen 6½ und 12 Jahren beantragt hatte.
Der Hauptbeschuldigte aus Schwerin wurde zu 11 Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte ebenfalls aus Schwerin wurden zu 7 Jahren bzw 4 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, der nicht wegen des Museums-Einbruchs sondern wegen weiterer Taten in Deutschland und Österreich verurteilt wurde, muss 8 Jahre in Haft.
Die Angeklagten hatten während des gesamten Prozesses geschwiegen. Ihre Verteidiger forderten Freisprüche – worauf das Gericht jedoch nicht einging. Verhandelt wurde sowohl der spektakuläre Diebstahl des keltischen Goldfundes aus dem Museum von Manching als auch weitere Einbruchstraftaten in Deutschland und Österreich.