Kein Golf auf den städtischen Bezirkssportanlagen
Das städtische Sportamt weist darauf hin, dass die Bayerische Staatsregierung ab dem 11. Mai 2020 wieder das Ausüben diverser Individualsportarten im Freien erlaubt hat, z.B. Leichtathletik, Tennis, Golf. Diese Lockerung der Bedingungen führt auch zu einer teilweisen Öffnung der städtischen Bezirkssportanlagen für die dort eingewiesenen Vereine (nicht für die Öffentlichkeit!) zur Wiederaufnahme deren Trainings unter beschränkten Voraussetzungen.
Dies trifft jedoch in keinem Fall auf das Golfspiel zu; dies war und ist weiterhin auf den Freisportgeländen der städtischen Bezirkssportanlagen untersagt.
Für die Anhänger des Golfsports: Der Golfclub Ingolstadt und die weiteren Golfanlagen in der Region freuen sich sicher auf einen Besuch. Dort kann unter Einhaltung der vom Bayerischen Golfverband herausgegebenen Handlungsempfehlungen wieder gespielt werden.
Alle städtischen Sporthallen bleiben jedoch bis zu einer weiteren Lockerung für diese Bereiche weiterhin geschlossen.